Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung), wie sie dieser Anlage beigefügt ist.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 die Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum der Altstadt beschlossen, die zum 01.04.2023 in Kraft tritt. Mit der Neufassung der Richtlinie wird Gewerbetreibenden nunmehr zusätzlich gegenüber den bisherigen Regelungen ermöglicht, vor ihren Betrieben Sonnenschirme, Werbefiguren, Bänke etc. aufzustellen. Gleichzeitig erhalten Gastronomiebetriebe hinsichtlich der Gestaltung und Nutzung der Außenfläche größeren Handlungsspielraum. Für einzelne Arten der Sondernutzungen waren bisher keine speziellen Regelungen vorgesehen. Diese sind nunmehr in die Satzung einzupflegen. Hinsichtlich der besseren Lesbarkeit wird die überarbeitete Satzung als Neufassung erlassen.
Im Einzelnen ist auf folgende Änderungen hinzuweisen:
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Die Satzungsänderungen bedingen gleichzeitig Änderungen in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen der Stadt Hann. Münden (Sondernutzungsgebührensatzung). Die finanziellen Auswirkungen werden unter der BesV/0348/23 abgebildet.
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.
Anlagen:
Neufassung der Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) vom 23.03.2023
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