Vorlage - BesV/0347/23  

 
 
Betreff: Erlass der Neufassung der Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Sicherheit und Ordnung Bearbeiter/-in: Golde, Jörg
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Vorberatung
27.02.2023 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses geändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorberatung
13.03.2023 
Sitzung des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
22.03.2023    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Neufassung der Sondernutzungssatzung PDF-Dokument
Neufassung der Sondernutzungssatzung Stand 2023 03 14 nach Beratung im SteA und FA PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung), wie sie dieser Anlage beigefügt ist.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 die Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum der Altstadt beschlossen, die zum 01.04.2023 in Kraft tritt. Mit der Neufassung der Richtlinie wird Gewerbetreibenden nunmehr zusätzlich gegenüber den bisherigen Regelungen ermöglicht, vor ihren Betrieben Sonnenschirme, Werbefiguren, Bänke etc. aufzustellen. Gleichzeitig erhalten Gastronomiebetriebe hinsichtlich der Gestaltung und Nutzung der Außenfläche größeren Handlungsspielraum. Für einzelne Arten der Sondernutzungen waren bisher keine speziellen Regelungen vorgesehen. Diese sind nunmehr in die Satzung einzupflegen. Hinsichtlich der besseren Lesbarkeit wird die überarbeitete Satzung als Neufassung erlassen.

 

Im Einzelnen ist auf folgende Änderungen hinzuweisen:

  • Die in § 3 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 vorgenommenen Änderungen sind nachzuholende Umsetzungen aus dem 2. Nachtrag zur Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) vom 11.12.2008.
  • Im § 4 Abs. 1 wird das Wort Stadtranderschließungsanlage durch die korrekte Straßenbezeichnung Vor der Bahn ersetzt. In den Absätzen 1 und 2 werden die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten für die Gewerbetreibenden neu gefasst und eingefügt. Dem Absatz 2 wird eine Ziffer 5 angefügt, aus der sich die Maße r Sonnenschirme ergeben.
  • Dem § 5 wird ein Absatz 6 angefügt, der sich auf die Montage der Bodenhülse von Sonnenschirmen bezieht.
  • Die Verweise auf gesetzliche Bestimmungen im § 6 Absatz 5 und § 14 Absatz werden aktualisiert.
  • Der § 15 a Ausnahmeregelungen- wird gestrichen.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Die Satzungsänderungen bedingen gleichzeitig Änderungen in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen der Stadt Hann. Münden (Sondernutzungsgebührensatzung). Die finanziellen Auswirkungen werden unter der BesV/0348/23 abgebildet.

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

 

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.

 

 


Anlagen:

 

Neufassung der Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) vom 23.03.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neufassung der Sondernutzungssatzung (52 KB) PDF-Dokument (88 KB)    
Anlage 2 2 Neufassung der Sondernutzungssatzung Stand 2023 03 14 nach Beratung im SteA und FA (53 KB) PDF-Dokument (88 KB)