Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlichen Straßen der Stadt Hann. Münden (Sondernutzungsgebührensatzung), wie er dieser Anlage beigefügt ist.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 die Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum der Altstadt beschlossen, die zum 01.04.2023 in Kraft tritt. Mit der Neufassung der Richtlinie wird Gewerbetreibenden nunmehr zusätzlich gegenüber den bisherigen Regelungen ermöglicht, vor ihren Betrieben Sonnenschirme, Werbefiguren, Bänke etc. aufzustellen. Für diese Arten der Sondernutzungen waren bisher keine Gebührentarife vorgesehen. Gleichzeitig erhalten Gastronomiebetriebe hinsichtlich der Gestaltung und Nutzung der Außenfläche größeren Handlungsspielraum. Die erweiterte Nutzungsmöglichkeit beinhaltet auch Anpassungen bei den Gebührentarifen.
Folgende Gebührentarife werden neu eingeführt:
Der Gebührentarif 8 erhält eine geänderte Fassung:
Im § 5 –Sonderregelungen- wird in Absatz 1 das Wort Stadtranderschließungsstraße durch die geltende Straßenbezeichnung Vor der Bahn ersetzt. In Absatz 2 werden die Worte z. b. das Rosenfest gestrichen. Die Anzeigefrist für Wahlsichtwerbung beträgt nunmehr 2 Monate, so dass auch die Gebührenbefreiung 2 Monate betragen muss. Der neu eingefügte Absatz 4 regelt die gebührenfreie Aufstellung der Bewohnerbank.
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Durch die Änderung des Gebührentarifs werden für das Haushaltsjahr 2023 mit Mehreinnahmen von ca. 500 € gerechnet.
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.
Anlagen:
4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen der Stadt Hann. Münden (Sondernutzungsgebührensatzung)
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