Vorlage - BesV/0348/23  

 
 
Betreff: Erlass des 4. Nachtrags der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen der Stadt Hann. Münden (Sondernutzungsgebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Sicherheit und Ordnung Bearbeiter/-in: Golde, Jörg
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Vorberatung
27.02.2023 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorberatung
13.03.2023 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
22.03.2023    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
4. Nachtrag Sondernutzungsgbührensatzung PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlichen Straßen der Stadt Hann. Münden (Sondernutzungsgebührensatzung), wie er dieser Anlage beigefügt ist.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 die Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum der Altstadt beschlossen, die zum 01.04.2023 in Kraft tritt. Mit der Neufassung der Richtlinie wird Gewerbetreibenden nunmehr zusätzlich gegenüber den bisherigen Regelungen ermöglicht, vor ihren Betrieben Sonnenschirme, Werbefiguren, Bänke etc. aufzustellen. Für diese Arten der Sondernutzungen waren bisher keine Gebührentarife vorgesehen. Gleichzeitig erhalten Gastronomiebetriebe hinsichtlich der Gestaltung und Nutzung der Außenfläche größeren Handlungsspielraum. Die erweiterte Nutzungsmöglichkeit beinhaltet auch Anpassungen bei den Gebührentarifen.

 

Folgende Gebührentarife werden neu eingeführt:

  • 1.4 Freistehende Überdachung (Sonnenschirm) zum Schutz der Warenauslagen je Schirm mit einer Jahresgebühr von 52,00 €. Für die Warenauslagen wird wie bisher eine Gebühr nach Gebührentarif 1.3 erhoben.
  • 1.5 Dekorationen (z. B. dreidimensionale Figuren), Bänke oder Tafeln an der Gebäudefront je angefangener qm beanspruchter Straßenfläche mit einer Jahresgebühr von 52,00 €.

Der Gebührentarif 8 erhält eine geänderte Fassung:

  • 8. Tische mit Sitzgelegenheiten (Stühle, Bänke, Strandkörbe, Lounge Möbel, Liegestühle), Stehtische, Serviceelemente oder sonstige Sitzgelegenheiten (Bänke, Strandkörbe, Lounge Möbel, Liegestühle). Den Gastronomiebetrieben wird mehr Handlungsfreiraum gegeben, wie sie ihre Außenbestuhlung gestalten möchten. Zudem wird dem Wunsch der Gastronomen Rechnung getragen, das Serviceelemente aufgestellt werden können.
  • Bei Gastronomiebetrieben in den Tarifzonen A bis D werden die Gebühren für die Sommer- und Nebensaison erhoben je Tisch mit Sitzgelegenheit, Stehtisch, Serviceelement oder sonstige Sitzgelegenheit.
  • 8.1 In der Tarifzone A wird nach dem Wort „Kirchplatz“ der Klammerzusatz (bis Höhe Haus Nr. 5) gestrichen. Die am Kirchplatz anliegenden Gastronomiebetriebe sind hinsichtlich der Attraktivität der Geschäftslage gleich zu behandeln.
  • 8.2 in der Tarifzone B werden die Worte „„Kirchplatz“ (ab Höhe Haus Nr. 7) bis“ Ziegelstraße““ gestrichen.

 

Im § 5 Sonderregelungen- wird in Absatz 1 das Wort Stadtranderschließungsstraße durch die geltende Straßenbezeichnung Vor der Bahn ersetzt. In Absatz 2 werden die Worte z. b. das Rosenfest gestrichen. Die Anzeigefrist für Wahlsichtwerbung beträgt nunmehr 2 Monate, so dass auch die Gebührenbefreiung 2 Monate betragen muss. Der neu eingefügte Absatz 4 regelt die gebührenfreie Aufstellung der Bewohnerbank.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Durch die Änderung des Gebührentarifs werden für das Haushaltsjahr 2023 mit Mehreinnahmen von ca. 500 € gerechnet.

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.

 

 


Anlagen:

 

4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen der Stadt Hann. Münden (Sondernutzungsgebührensatzung)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4. Nachtrag Sondernutzungsgbührensatzung (102 KB) PDF-Dokument (81 KB)