Vorlage - BesV/0351/23  

 
 
Betreff: Haushalt 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kämmerei Bearbeiter/-in: Bette, Milena
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
13.03.2023 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
22.03.2023    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Änderungsliste_Gesamthaushalt_08.03.2023  
Gesamtergebnisrechnung  
Gesamtfinanzrechnung  
Haushaltssatzung 2023 (10.03.2023)  
Verpflichtungsermächtigungen 2023  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2023 die anhängende Haushaltssatzung zu erlassen.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Am 15.12.2022 wurde der Haushaltsplanentwurf in der Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden durch Herrn Bürgermeister Dannenberg eingebracht. Zu diesem Zeitpunkt hat der Ergebnishaushalt einen geplanten Jahresüberschuss in Höhe von 30.600 € ausgewiesen.

Im Anschluss daran erfolgte die Anhörung der Ortsräte und die Beratung in den Fachausschüssen.

 

Vom Finanzausschuss wurde eine Entscheidung über die Teilhaushalte 1, 2, 3 (Fachdienste 3.1 und 3.2) und 7 in seiner Sitzung vom 16.01.2023 auf den 13.03.2023 vertagt.

 

Der Gesellschaftsausschuss hat in seiner Sitzung vom 08.02.2023 den Finanzausschuss beauftragt, einen Beschluss über den Teilhaushalt 3 (Fachdienste 3.4 - 3.7) sowie über die Änderungsliste zu fassen.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klima hat die Teilhaushalte TH 4 und TH 6 in seiner Sitzung am 07.02.2023 beraten und Änderungen, wie sie sich gleichfalls aus den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Änderungslisten ergeben haben, beschlossen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat den Teilhaushalt TH 5 in seinen Sitzungen am 27.02.2023 beraten und Änderungen, wie sie sich aus den zu diesen Zeitpunkten vorliegenden Änderungslisten ergeben haben, gleichfalls beschlossen.

 

Neben der ausstehenden Beschlussfassung über die Teilhaushalte TH 1, TH 2, TH 7 und TH 3 durch den Finanzausschuss, werden verwaltungsseitig nun noch weitere Änderungen zu TH 4, TH 5 und TH 6 eingebracht; alle Änderungen können der beigefügten Anlage „Änderungsliste, Stand 08.03.2023 entnommen werden.

 

Nachfolgend aufgeführt die entsprechenden Summen unter Einbeziehung der Änderungen aus den beigefügten Listen der Teilergebnishaushalte (Pos. 25 Jahresergebnis, Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichem Ergebnis).

 

Gesamtübersicht

 

 

 

 

Teilhaushalt, Haushaltsjahr 2023

Stand 15.12.2022 (Entwurf) Teilergebnishaushalt

Stand 08.03.2023 (mit Änderungen) Teilergebnishaushalt

Veränderungen im Rahmen der Haushaltsberatungen

 

1 - Allgemeine Verwaltung

-3.842.500 €

-3.514.400 €

328.100 €

 

2 - Finanzen

-429.700 €

-918.800 €

-489.100 €

 

3 - Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung

-12.575.420 €

-12.864.020 €

-288.600 €

 

4 - Kommunale Dienste

-4.653.880 €

-4.745.480 €

-91.600 €

 

5 - Stadtentwicklung

-2.416.800 €

-2.481.500 €

-64.700 €

 

6 - Stadtwald

114.100 €

86.600 €

-27.500 €

 

7 - Allgemeine Deckungsmittel

23.834.800 €

24.459.800 €

625.000 €

 

Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und dem außerordentlichen Ergebnis)

30.600 €

22.200 €

-8.400 €

 

Wie der vorangestellten Übersicht und dem ebenfalls dieser Vorlage beigefügten Gesamtergebnishaushalt entnommen werden kann, weist der Haushalts-Entwurf 2023 auch nach dem Berücksichtigen etlicher Änderungen erfreulicherweise weiterhin einen Jahresüberschuss in Höhe von nunmehr noch 22.200 € aus.

Insbesondere beim Personalaufwand hat sich eine Anhebung um insgesamt 496.900 € ergeben, hervorgerufen durch die derzeit laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, deren Abschluss erst nach der Verabschiedung des Haushaltes durch den Rat zu erwarten ist. Eine Personalkostensteigerung bis zu dieser Höhe wird aber vor allem aufgrund der weiterhin hohen Gewerbesteuererträge zu kompensieren sein.

 

Vor dem Hintergrund des geplanten Jahresüberschusses in Höhe von 22.200 € ist die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes haushalts- und kommunalrechtlich nicht gefordert.

 

Dennoch darf keinesfalls darüber hinweggesehen werden, dass die Ergebnishaushalte des Finanzplanungszeitraumes den Jahren  2024 bis 2026 erneut Haushaltsdefizite in Höhe von rd. 1,8 Mio. € bzw. rd. 1,1 Mio. € somit von insgesamt 3.966.600 € ausweisen.

 

Da aus dem Zeitraum der kameralen Haushaltswirtschaft (bis zum 31.12.2007) am 31.12.2016 noch immer ein Fehlbetrag in he von 21.923.206,86 in der Bilanz der Stadt Hann. Münden geführt wird (ursprünglich handelte es sich um einen Betrag in Höhe von 26.662.510,73 €, der um den Umstellungsaufwand auf die Doppik in Höhe von 271.983,48 € auf sodann 26.390.527,25 € gemindert werden konnte) und die sich in der Zeit von 2008 bis 2016 aufgelaufenen Fehlbeträge auf einen Betrag in Höhe von 19.152.285,60 € belaufen, besteht zum 31.12.2016 ein Fehlbetrag in Höhe von rd. 41 Mio. €. Die vorläufigen Abschlüsse der Jahre 2017 bis 2021 weisen darauf hin, dass eine weitere Reduzierung dieses aufgelaufenen Fehlbetrages um rd. 2 Mio. €glich sein wird.

 

Wenn also das geplante Jahresergebnis 2023 auch einen geringfügigen Überschuss ausweist, so ist auf der Grundlage der heute bekannten Parameter davon auszugehen, dass sich die Gesamtdeckungslücke bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes, dem Jahr 2026, auf insgesamt rd. 43 Mio. € belaufen wird.

Hieraus wird abermals deutlich, dass sich die Haushaltslage der Stadt Hann. Münden weiterhin als äerst angespannt und bedenklich erweist und es auch künftig unerlässlich sein wird, durchgreifende Haushaltssicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Dies umso so mehr sich inzwischen auch die Lage am Kreditmarkt dergestalt gewendet hat, dass die Stadt Hann. Münden für die vor diesem Hintergrund zwingend notwendige Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten einen immer höheren Zinsaufwand wird tragen müssen (was bei der Aufnahme von Investivkrediten gleichfalls zum Tragen kommt).

 

 

Der zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf sieht einschließlich aller verwaltungsseitig bis zum 08.03.2023 bekannt gewordenen notwendigen nachträglichen Veränderungen (siehe beigefügte Änderungslisten) im Ergebnishaushalt Erträge von 51.453.000 € und Aufwendungen (ordentlich und außerordentlich) von 51.430.800 Mio. € vor.

 

Das Saldo aus Verwaltungstätigkeit sst einen Überschuss von 2.148.000 € erwarten; dieses kann zur Deckung des Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 2.542.200 € herangezogen werden, so dass hier noch ein Defizit von 394.100 € bestehen bleibt. Da jedoch das gesamte Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 2.542.200 € als neue Kreditaufnahme ausgewiesen wird, ergibt sich bei einer voraussichtlichen Tilgungsleistung von 1.585.800 € eine (langfristige investiv bedingte) Nettoneuverschuldung in Höhe von 956.400 €. Andererseits kann so die kurzfristige Verschuldung (und Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten) unter Berücksichtigung des Finanzmittelfehlbetrages aus Zeile 33 der Finanzrechnung in Höhe von 394.1000 € um 562.300 € zurückgeführt werden (in Höhe des voraussichtlichen Saldos aus allen Ein- und Auszahlungen).

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird wie bereits seit dem Jahr 2008 geschehen nunmehr ständig in den jeweiligen Haushaltsplanentwurf einbezogen und auf Grundlage des vorliegenden Investitionsprogramms erstellt.

 

Die Orientierungsdaten des Landes wurden dort berücksichtigt, wo eigene Berechnungen nicht möglich sind bzw. Daten vorliegen. Bei den sonstigen Erträgen und Einzahlungen wurden die Ansätze auf der Grundlage eigener Berechnungen bzw. Feststellungen ermittelt, wo dies nicht möglich war, geschätzt. Unwägbarkeiten sollen auch weiterhin durch Budgetierungseffekte aufgefangen werden. Die Höhe der Umlagen wurde unter Berücksichtigung der Ansätze der Ergebnis- und Finanzplanung errechnet. Bei der Ermittlung der Zinsen wurden die sich vollkommen geänderten Kapitalmarktverhältnisse berücksichtigt.

 

Entgegen der noch zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung vorgesehenen Absenkung des Höchstbetrages der möglichen Aufnahme von Liquiditätskrediten (§ 4 der Haushaltssatzung) von 42 Mio. € (im Jahr 2022) auf 39 Mio. €, sieht die Haushaltssatzung eine weitere Absenkung auf nunmehr noch 37 Mio. € vor.

 

 

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der Haushalt der Stadt Hann. Münden im Jahr 2023 dergestalt stabilisiert werden konnte, dass ein geringer Haushaltsüberschuss erwartet wird. Hierbei spielen jedoch auch Einmal-Effekte wie eine höhere Zuweisung des Landkreises Göttingen für die Wahrnehmung der Aufgabe des Trägers von Kindertagestätten eine erhebliche Rolle, so dass in den Folgejahren des Finanzplanungszeitraumes bereits wieder mit Defiziten in der Ergebnisrechnung zu rechnen ist. Aufgrund dessen wird auch ein Abbau der seit 1994 aufgelaufenen Fehlbeträge weiterhin nicht allein aus eigenen Mitteln möglich sein.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den beigefügten Änderungslisten.

 

 

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Die Beratung über den Haushalt 2023 hat keine Auswirkung auf die klimatische Situation; einzelne im Haushalt enthaltene Maßnahmen können eine positive oder negative Auswirkung auf die klimatische Situation haben, so dass an dieser Stelle keine pauschale Aussage möglich ist und der Vorgang daher als klimaneutral eingestuft wird.


Anlagen:

 

  • Änderungsliste
  • Gesamtergebnishaushalt 2023
  • Gesamtfinanzhaushalt 2023
  • Haushaltssatzung 2023
  • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Änderungsliste_Gesamthaushalt_08.03.2023 (3533 KB)      
Anlage 3 2 Gesamtergebnisrechnung (302 KB)      
Anlage 4 3 Gesamtfinanzrechnung (480 KB)      
Anlage 5 4 Haushaltssatzung 2023 (10.03.2023) (17 KB)      
Anlage 1 5 Verpflichtungsermächtigungen 2023 (101 KB)