Vorlage - BerV/0356/23  

 
 
Betreff: Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes;
Erhaltung und Zustand von Brücken in kommunaler Baulast
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht
Federführend:Bereich Kommunale Dienste Bearbeiter/-in: Liebrecht, Jürgen
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
13.03.2023 
Sitzung des Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
22.03.2023    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes über die bei der Stadt Hann.Münden durchgeführte überörtliche Prüfung nach §§ 1.- 4. des Niedersächsischen Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung ( NKPG.) zum Thema Erhaltung und Zustand von Brücken in kommunaler Baulast zur Kenntnis.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat bei der Stadt Hann.Münden nach §§ 1-4 NKPG. eine überörtliche Prüfung zu dem Thema „ Erhaltung und Zustand von Brücken in kommunaler Baulast“ im Zeitraum vom 29.03. 07.07.2022 durchgeführt.

 

Der Niedersächsische Landesrechnungshof nahm diese überörtliche Prüfung vor, da zahlreiche Presseberichte in Niedersachsen Sanierungsbedarf an Brücken anführten, die zum Teil mit unterlassenen Unterhaltungsmaßnahmen der Kommunen begründet wurden.

 

Gegenstand dieser Prüfung war die Brückenunterhaltung ab dem Haushaltsjahr 2019 bei sechs niedersächsischen Städten und vier Gemeinden von 10.500 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

 

Der Schwerpunkt der überörtlichen Prüfung lag in der Untersuchung der ordnungsgemäßen Brückenunterhaltung. Insoweit ging der Landesrechnungshof Fragen nach, ob

 

  • die Bestandsdaten der Kommunen über die Brücken in ihrer Straßenbaulast vollständig waren,
  • die Durchführung der Brückenprüfungen und überwachungen fristgerecht und vollständig erfolgten und
  • die daraus resultierenden Planungen und Umsetzung der Brückenunterhaltung zur Wahrung der Verkehrssicherheit der Brücken geeignet waren.
     

Die Prüfung sollte auch zeigen, inwiefern die Kommunen Steuerungsinstrumente zur Aufgabenwahrnehmung bei Brückenunterhaltungen einsetzen.

 

Der Niedersächsische Landesrechnungshof ist gemäß § 4 Abs.1 NKPG. gehalten, der geprüften Einrichtung ihre Prüfungsfeststellungen mitzuteilen, bevor das Ergebnis der Prüfung in einem das Verfahren abschließenden Schlussbericht zusammengefasst wird. Der entsprechende Entwurf ist der Stadt Hann.Münden am 21.10.2022 mit der Möglichkeit der Stellungnahme übersandt worden. Die Stadt Hann.Münden nahm daher bei einem Abschlussgespräch mit dem Niedersächsischen Landesrechnungshof am 12.12.2022 hierzu Stellung. Der finale Prüfungsbericht wurde am 08.02.2023 übersandt.

 

Nach § 5 Abs.1,2 NKPG. ist der Inhalt der Prüfungsmitteilung unverzüglich der Vertretung der Kommune, d.h. dem Rat, bekannt zu geben. Weiterhin ist die Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes nach Bekanntgabe an den Rat an 7. Tagen öffentlich auszulegen.


Anlagen:

 

Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes vom 08.02.2023

( Es handelt sich hierbei um eine nichtöffentliche Anlage.)