Vorlage - BesV/0375/23  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Aufnahme von langfristigen Krediten bei der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann. Münden mbH & Co. KG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
22.03.2023    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage IVM GV Sitzung 2023 Kreditaufnahme_Rat  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, zu der geplanten zustimmenden Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann. Münden mbH & Co. KG über die Kreditaufnahme des Wirtschaftsplanes 2023 in Höhe von 2.656.000,00 EUR und dem angepassten maximalen Zinssatz die Genehmigung zu erteilen


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Am 05.05.2022 und am 14.12.2022 hat der Rat seine Zustimmung zur Aufnahme von langfristigen Krediten in Höhe von 2.360.000 € bei der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann. Münden mbH Co KG (IVM) wie sie im Wirtschaftsplan 2022 vorgesehen war zur zustimmenden Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der IVM beschlossen.

Bei der nochmaligen Beschlussfassung wurde aufgrund der veränderten Zinssituation am Kreditmarkt eine Anhebung des maximalen Zinssatzes von 3,5 % auf 6,5 % berücksichtigt.

 

Da die Kreditaufnahme selbst jedoch im Jahr 2022 nicht getätigt wurde, soll nunmehr neu über eine Kreditaufnahme wie sie sich aus dem Wirtschaftsplan der IVM für das Jahr 2023 ableiten lässt Beschluss gefasst werden.

 

Die Gesellschafterversammlung der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann. Münden mbH & Co. KG (IVM) hat in ihrer Sitzung am 23. November 2022 den Wirtschaftsplan 2023 beschlossen. Darin enthalten sind nunmehr langfristige Kredite zur  Finanzierung  der Investitionen in Höhe von 2.656.000. Wie in den Vorjahren sollen die Kredite im Wesentlichen der Finanzierung der folgenden Investitionen dienen:

- dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hedemünden,

- der Sanierung der ehemaligen Musikschule

- den Anbauten der Kita Hedemünden

 

Wie bereits zuvor angeführt erfolgte diesbezüglich in den Vorjahren noch keine Kreditaufnahme für die genannten Projekte, so dass die Finanzierung in den aktuellen Wirtschaftsplan der IVM übertragen wurde. Die Refinanzierung des Feuerwehrgerätehauses in Hedemünden kann erst mit Vorliegen des langfristigen Mietvertrages in eine langfristige Finanzierung umgewandelt werden.

Ein Teil der Finanzierung für das Feuerwehrgerätehaus wird im Rahmen einer langfristigen Ausleihung von der Muttergesellschaft (Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen Hann. Münden STB) in Höhe € 900.000 erfolgen.

 

Nach § 138 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz bedarf die Zustimmung der Gesellschafterversammlung zur Aufnahme entsprechender Kredite der Genehmigung des Rates. Eine entsprechende Regelung ist in § 8 l) des Gesellschaftsvertrages der IVM aufgenommen worden.

 

Mit dieser Bestimmung sollen die Ratsmitglieder den Überblick über die Kreditaufnahmen der kommunalen Gesellschaften behalten und damit der mittelbaren Verschuldung der Stadt entgegenwirken können. Hierbei handelt es sich im Prinzip um eine ähnliche Beschlussfassung, wie sie jährlich für die Stadt und auch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung mit der sogenannten „Kreditaufnahmeermächtigung“ gefasst wird. Einziger Unterschied ist, dass hier die Rahmenbedingungen durch die Gesellschafterversammlung vorgegeben werden und diesem vorher der Rat seine Zustimmung geben soll.

Die festzulegenden Rahmenbedingungen sowie weitere Informationen können aus dem anliegenden Entwurf einer Vorlage für eine der nächsten Gesellschafterversammlungen entnommen werden.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

siehe Beschlussvorschlag

 

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 klimapositiv

X   klimaneutral

 klimaschädlich

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.

 


Anlagen:

 

Entwurf einer Vorlage für eine der nächsten Gesellschafterversammlungen der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann. Münden mbH & Co. KG.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage IVM GV Sitzung 2023 Kreditaufnahme_Rat (16 KB)