Vorlage - BesV/0468/03  

 
 
Betreff: Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Hann. Münden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:8.0/Hd
Federführend:FD Recht Bearbeiter/-in: Hodan, Jutta
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Vorberatung
12.11.2003 
6. Sitzung des Ortsrates Hedemünden zur Kenntnis genommen   
Ortsrat der Ortschaft Hemeln Vorberatung
12.11.2003 
4. Sitzung des Ortsrates Hemeln zur Kenntnis genommen   
Ortsrat der Ortschaft Laubach Vorberatung
17.11.2003 
5. Sitzung des Ortsrates Laubach zur Kenntnis genommen   
Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen Vorberatung
24.11.2003 
4. Sitzung des Ortsrates Lippoldshausen ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen Vorberatung
30.10.2003 
5. Sitzung des Ortsrates Volkmarshausen zur Kenntnis genommen   
Ortsrat der Ortschaft Bonaforth Vorberatung
20.10.2003 
5. Sitzung des Ortsrates Bonaforth zur Kenntnis genommen   
Ortsrat der Ortschaft Wiershausen Vorberatung
05.11.2003 
6. Sitzung des Ortsrates Wiershausen zur Kenntnis genommen   
Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen Vorberatung
13.11.2003 
4. Sitzung des Ortsrates Mielenhausen zur Kenntnis genommen   
Umweltausschuss (Landwirtschaft, Öffentliches Grün, Stadtwald und Agenda 21) Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
10.12.2003    35. Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
15.12.2003 
12. Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Friedhofssatzung 2004 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Friedhofssatzung der Stadt Hann. Münden in der als Anlage beigefügten Fassung.

Sachverhalt, ggf

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Die Friedhofssatzung der Stadt Hann. Münden wurde zum 01.01.2003 neu gefasst.

 

Nunmehr ist eine erneute Änderung notwendig geworden. Die Ruhezeiten bei Erdbestattungen (§ 10) werden nach dem Ratsauftrag vom 16.12.2002 auf dem Friedhof Hermannshagen und den Friedhöfen in den Ortschaften einheitlich auf 25 Jahre festgelegt.

 

Gewerbetreibende mussten bislang die Meisterprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss nachweisen, um für Arbeiten auf den Friedhöfen zugelassen zu werden (§ 6 Abs. 2 Satz 2). Da das nach der Rechtsprechung nicht erforderlich ist, wird der Satz gestrichen.

 

Der Zeitraum, für den die Gewerbetreibenden zugelassen werden, wird von einem auf vier Jahre verlängert (§ 6 Abs. 5). Dadurch reduziert sich der Verwaltungsaufwand.

 

Des Weiteren sind einige redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.

 

Die Änderungen, soweit es sich nicht um Streichungen handelt, sind in dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf kursiv gedruckt.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Durch die Änderung der Ruhezeiten verringert sich grundsätzlich die Gebührenhöhe. Allerdings verringert sich langfristig auch der Flächenbedarf für die Friedhöfe, so dass tatsächlich keine finanziellen Auswirkungen entstehen.


Anlagen:

 

Friedhofssatzung der Stadt Hann. Münden

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Friedhofssatzung 2004 (89 KB) PDF-Dokument (381 KB)