Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Friedhofssatzung der Stadt Hann. Münden in der als Anlage beigefügten Fassung. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Die Friedhofssatzung der Stadt Hann. Münden wurde zum 01.01.2003 neu gefasst.
Nunmehr ist eine erneute Änderung notwendig geworden. Die Ruhezeiten bei Erdbestattungen (§ 10) werden nach dem Ratsauftrag vom 16.12.2002 auf dem Friedhof Hermannshagen und den Friedhöfen in den Ortschaften einheitlich auf 25 Jahre festgelegt.
Gewerbetreibende mussten bislang die Meisterprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss nachweisen, um für Arbeiten auf den Friedhöfen zugelassen zu werden (§ 6 Abs. 2 Satz 2). Da das nach der Rechtsprechung nicht erforderlich ist, wird der Satz gestrichen.
Der Zeitraum, für den die Gewerbetreibenden zugelassen werden, wird von einem auf vier Jahre verlängert (§ 6 Abs. 5). Dadurch reduziert sich der Verwaltungsaufwand.
Des Weiteren sind einige redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.
Die Änderungen, soweit es sich nicht um Streichungen handelt, sind in dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf kursiv gedruckt. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Durch die Änderung der Ruhezeiten verringert sich grundsätzlich die Gebührenhöhe. Allerdings verringert sich langfristig auch der Flächenbedarf für die Friedhöfe, so dass tatsächlich keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Anlagen:
Friedhofssatzung der Stadt Hann. Münden
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