Vorlage - BesV/0622/04  

 
 
Betreff: Erlass eines 1. Nachtrages zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Hemeln Vorberatung
13.09.2004 
7. Sitzung des Ortsrates Hemeln abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen Vorberatung
20.09.2004 
8. Sitzung des Ortsrates Volkmarshausen abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Bonaforth Vorberatung
22.09.2004 
7. Sitzung des Ortsrates Bonaforth abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen Vorberatung
21.09.2004 
6. Sitzung des Ortsrates Lippoldshausen abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Laubach Vorberatung
04.10.2004 
8. Sitzung des Ortsrates Laubach abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Wiershausen Vorberatung
06.10.2004 
8. Sitzung des Ortsrates Wiershausen geändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen Vorberatung
07.10.2004 
6. Sitzung des Ortsrates Mielenhausen abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Oberode Vorberatung
11.10.2004 
8. Sitzung des Ortsrates Oberode abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Gimte Vorberatung
12.10.2004 
7. Sitzung des Ortsrates Gimte zurückgezogen   
Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Vorberatung
13.10.2004 
8. Sitzung des Ortsrates Hedemünden abgelehnt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Nachtrag Hauptsatzung PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden in der als Anlage beigefügten Fassung.

Sachverhalt, ggf

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Mit dem Beschluss über die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vom 25.03.2004 hat der Rat unter der lfd. Nummer 79 die „Verkleinerung des Rates und evtl. der Ortsräte“ vorgegeben.

 

Für die Bestimmung der Zahl der Ortsratsmitglieder ist, nachdem § 55 f Abs. 1 S. 1 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) lediglich die Mindestzahl von 5 zu wählenden Ortsratsmitgliedern normiert, unmittelbar die Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden in ihrer derzeit geltenden Fassung maßgeblich.

Bis auf eine Ausnahme – Ortschaft Mielenhausen – ist die bisher in der Hauptsatzung festgeschriebene Anzahl der Mitglieder in den Ortsräten der einzelnen Ortschaften (Laubach 7, Gimte und Hedemünden jeweils 11 und in den übrigen Ortschaften 9 Ortsratsmitglieder) übereinstimmend mit der jeweiligen Festlegung der Ortsratssitze in § 5 der Gebietsänderungsverträge zwischen der Stadt Hann. Münden und den ehemaligen Gemeinden. Die Anzahl der Ortsratssitze in der Ortschaft Mielenhausen wurde mittels eines Nachtrages zur damaligen Hauptsatzung durch Ratsbeschluss am 21.03.1996 zur Wahlperiode 1996 /2001 von ursprünglich 7 auf  9 Sitze erhöht, nachdem es ab dieser Wahlperiode erstmals möglich war auch für die Ortschaft Laubach einen Ortsrat zu wählen. Bereits in den Gebietsänderungsverträgen wurde darauf hingewiesen, dass die Änderung oder Aufhebung von Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden, die die Ortsräte betreffen, nur nach den Vorschriften der NGO erfolgen dürfen.

 

Gem. § 55 i NGO kann, wenn Gebietsänderungsverträge die Einführung von Ortschaften regeln – wie im Bereich der Stadt Hann. Münden geschehen –, der Rat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die entsprechenden Vorschriften der Hauptsatzung ändern oder aufheben. Unter Beachtung der Vorgabe, dass einem Ortsrat mindestens fünf Mitglieder angehören müssen, ist somit eine Reduzierung der Zahl der Ortsratsmitglieder möglich. Die Entscheidungszuständigkeit über die Anzahl der Mitglieder in den jeweiligen Ortsräten liegt folglich beim Rat der Stadt Hann. Münden, doch hat vor einer entsprechenden Beschlussfassung eine Anhörung der betroffenen Ortsräte gem. § 55 g Abs. 3 NGO zu erfolgen.

 

Den Beschluss über das Haushaltskonsolidierungskonzept aufgreifend, beinhaltet der vorliegende Entwurf des 1. Nachtrages zur Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden den verwaltungsseitigen Vorschlag, die Ortsräte der Stadt Hann. Münden um jeweils 2 Mitglieder zu verkleinern. Folglich würden ab der Wahlperiode 2006 / 2011 dem kleinsten Ortsrat (Ortschaft Laubach) die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von 5 Ortsratsmitgliedern, sieben Ortsräten danach 7 Mitglieder und den beiden größten Ortsräten (Ortschaft Gimte und Hedemünden) 9 Mitglieder angehören. Die bisherige „Staffelung“ nach der Größe der Ortschaften bliebe damit erhalten.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass § 1 des Nachtrages zur Hauptsatzung eine redaktionelle Änderung hinsichtlich der Ersatzbekanntmachung von Plänen, Karten oder Zeichnungen, die Bestandteil von Rechtsvorschriften oder Flächennutzungsplänen sind, beinhaltet.  


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Ortsratsmitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 7,50 €. Die vorgeschlagene Reduzierung um insgesamt 20 Mitglieder würde somit eine Einsparung in Höhe von 1.800 € pro Jahr, bzw. 9.000 € für die gesamte Wahlperiode ergeben. Im geringeren Umfang könnten weitere Einsparungen im Bereich Papier, Kopier- und Portokosten etc. erzielt werden.

 

Mit der Umsetzung dieser vorgenannten Maßnahme würde ein Teil des unter der lfd. Nummer 79 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes veranschlagten Einsparpotentials (jährlich 1.800 € ) erzielt werden können.


Anlagen:

 

Entwurf des 1. Nachtrages zur Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Nachtrag Hauptsatzung (21 KB) PDF-Dokument (69 KB)