Vorlage - BerV/0639/04  

 
 
Betreff: Landschaftsschutzgebiets-Verordnung "Naturpark Münden" und "Sollingvorland"
hier: Neuabgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht
  Bezüglich:
BerV/0638/04
Federführend:FD Grünplanung und Baumschutz Bearbeiter/-in: Hartmann, Monika
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Entscheidung
13.10.2004 
8. Sitzung des Ortsrates Hedemünden zurückgestellt   
22.11.2004 
9. Sitzung des Ortsrates Hedemünden geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Verordnung Landschaftsschutzgebiet PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsrat nimmt die geplanten Änderungen der LSG-VO zustimmend zur Kenntnis.

Die in Anlage 2 gekennzeichneten Flächen sollen LSG bleiben.

Sachverhalt, ggf

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, die Verordnungen „Naturpark Münden“ und „Sollingvorland“ zu ändern, zusammenzufassen und dabei auch den räumlichen Gel­tungsbereich der Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen (LSG-VO) der allgemeinen Entwicklung anzupassen. Künftig soll für Hann. Münden die LSG-VO die Bezeichnung "Weserbergland – Kaufunger Wald" führen.

 

Der künftige Verordnungstext entspricht hinsichtlich der Verbote und Erlaubnisvorbehalte grundsätzlich den im Juli 2004 vom Kreistag beschlossenen Vorschlägen zur LSG-VO "Leinebergland" und "Untereichsfeld". Änderungen an diesem Text sind nach den Aus­führungen des Landkreises nicht beabsichtigt und stehen daher nicht zur Diskussion.

 

Zur Übersicht ist eine Gegenüberstellung des bisherigen und des künftigen Verord­nungstextes beigefügt (vgl. Anlage 1).

 

Für den Ortsteil Hedemünden haben die Änderungen zur Folge, dass nördlich, nordwestlich und östlich des Ortes Flächen aus dem Landschaftsschutz entlassen werden sollen. Dabei handelt es sich im Norden und Nordwesten um intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Die östliche Fläche ist eine Obstwiese und für die Natur und Landschaft von hoher Bedeutung. Sie sollte daher weiterhin im Landschaftsschutzgebiet verbleiben.

 

Da in diesem Fall auch die Belange des Ortsteils Hedemünden berührt werden, sollen die geplanten Änderungen dem Ortsrat zur Kenntnis und zur Beratung vorgestellt werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, weitergehende Anregungen zur Änderung der LSG-Grenzen in das Verfahren einzubringen.

 

Es ist vorgesehen, dass sich die aus der Vorstellung ggf. ergebenden Anregungen und Bedenken gemeinsam mit den Stellungnahmen der anderen beteiligten Ortsräte in der Sitzung des Umweltausschusses am 18.11.2004 beraten und zur abschließenden Ent­scheidung an den Verwaltungsausschuss weitergeleitet werden. Auf der Basis der Ent­scheidung des Verwaltungsausschusses in seiner Sitzung am 24.11.2004 soll dann eine Stellungnahme an den Landkreis ergehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Zurzeit nicht ersichtlich.

Anlagen:

Anlagen:

1. Verordnungstext von 1999, dem Entwurf des VO-Textes gegenübergestellt

2. Ortsplan mit Abgrenzungsvorschlägen des Landkreises und Ergänzungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verordnung Landschaftsschutzgebiet (74 KB) PDF-Dokument (305 KB)    
Stammbaum:
BerV/0638/04   Landschaftsschutzgebiets-Verordnung "Naturpark Münden" und "Sollingvorland" hier: Neuabgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs   FD Grünplanung und Baumschutz   Bericht
BerV/0639/04   Landschaftsschutzgebiets-Verordnung "Naturpark Münden" und "Sollingvorland" hier: Neuabgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs   FD Grünplanung und Baumschutz   Bericht