Vorlage - BerV/0683/04  

 
 
Betreff: Rasengräber
hier: Angebot einer neuen Beisetzungsform
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht
Federführend:Betrieb Stadtgrün Beteiligt:Bereich Finanzen
Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke   
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen Entscheidung
08.11.2004 
7. Sitzung des Ortsrates Lippoldshausen ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Bonaforth Entscheidung
08.11.2004 
8. Sitzung des Ortsrates Bonaforth ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Hemeln Entscheidung
10.11.2004 
8. Sitzung des Ortsrates Hemeln ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Laubach Entscheidung
11.11.2004 
9. Sitzung des Ortsrates Laubach geändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen Entscheidung
15.11.2004 
9. Sitzung des Ortsrates Volkmarshausen ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Wiershausen Entscheidung
17.11.2004 
9. Sitzung des Ortsrates Wiershausen zur Kenntnis genommen   
Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen Entscheidung
18.11.2004 
7. Sitzung des Ortsrates Mielenhausen ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Entscheidung
22.11.2004 
9. Sitzung des Ortsrates Hedemünden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat stimmt der Anlage von Rasenreihengräbern für Erdbestattungen und für Urnenbestattungen zu.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Von den Ortsräten wird seit geraumer Zeit nach anonymen Grabarbeiten gefragt. Die Erfahrung der Friedhofsverwaltung sowie Berichte aus der Fachliteratur des Friedhofswesens haben ergeben, dass die Bürger im Wesentlichen pflegeleichte Gräber, aber keine anonymen Gräber wünschen.

Diesem Wunsch soll wie folgt entsprochen werden: Auf den Friedhöfen der Ortsteile werden Rasen­reihengräber für Erd- und Urnenbestattung angeboten. Diese Rasengräber werden vom Betrieb Stadtgrün gemäht.

Die Rasengräber müssen zwingend mit einem Gedenkstein oder mit einer Grabplatte versehen werden.

Es werden verschiedene Steinformen für die Gedenksteine mit max. Maßen 100 x 60 x 14 cm und Gedenkplatten mit max. Maßen 60 x 40 cm oder 30 x 20 cm zugelassen.

Die Kosten (Gebühr) für die neue Grabart muss noch ermittelt werden. Sie wird aber nach Einschätzung des Betriebes Stadtgrün wahrscheinlich nicht teurer als die derzeitigen Reihengräber bzw. Urnenreihen­gräber.

 

Nach Zustimmung des Ortsrates und des Rates der Stadt Hann. Münden wird die neue Grabart in die Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung eingearbeitet. Die Satzung muss dann dement­sprechend geändert werden.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Keine; neues Angebot an die Bürger.

Anlagen:

Anlagen:

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