Beschlussvorschlag: Der Ortsrat stimmt der Anlage von Rasenreihengräbern für Erdbestattungen und für Urnenbestattungen zu. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen: Von den Ortsräten wird seit geraumer Zeit nach anonymen Grabarbeiten gefragt. Die Erfahrung der Friedhofsverwaltung sowie Berichte aus der Fachliteratur des Friedhofswesens haben ergeben, dass die Bürger im Wesentlichen pflegeleichte Gräber, aber keine anonymen Gräber wünschen. Diesem Wunsch soll wie folgt entsprochen werden: Auf den Friedhöfen der Ortsteile werden Rasenreihengräber für Erd- und Urnenbestattung angeboten. Diese Rasengräber werden vom Betrieb Stadtgrün gemäht. Die Rasengräber müssen zwingend mit einem Gedenkstein oder mit einer Grabplatte versehen werden. Es werden verschiedene Steinformen für die Gedenksteine mit max. Maßen 100 x 60 x 14 cm und Gedenkplatten mit max. Maßen 60 x 40 cm oder 30 x 20 cm zugelassen. Die Kosten (Gebühr) für die neue Grabart muss noch ermittelt werden. Sie wird aber nach Einschätzung des Betriebes Stadtgrün wahrscheinlich nicht teurer als die derzeitigen Reihengräber bzw. Urnenreihengräber.
Nach Zustimmung des Ortsrates und des Rates der Stadt Hann. Münden wird die neue Grabart in die Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung eingearbeitet. Die Satzung muss dann dementsprechend geändert werden. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten: Keine; neues Angebot an die Bürger. Anlagen: 2 Fotos |
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