Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan nicht zu ändern und empfiehlt, das Umlegungsverfahren erschließungsbeitragspflichtig fortzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, zu den Anregungen des Umlegungsausschusses entsprechend des anliegenden Vermerks Stellung zu nehmen. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen: Der Bebauungsplan Nr. 037 wurde nach einem ca. 8 Jahre dauernden Diskussions-, Abstimmungs- und Abwägungsprozess vom Rat der Stadt Hann. Münden am 01.07.1999 als Satzung beschlossen und durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen am 23.12.1999 rechtskräftig. Die Durchführung der Umlegung wurde mit Schreiben vom 05.08.2003 beantragt und gemäß § 47 Baugesetzbuch (BauGB) am 04.11.2003 vom Umlegungsausschuss per Umlegungsbeschluss eingeleitet. Gegen den Umlegungsbeschluss wurde von 7 Umlegungsbeteiligten fristgerecht Widerspruch eingelegt. Die Anhörung der Widerspruchsführer vor der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses wurde durchgeführt.
Die Widerspruchsführer brachten folgende Gründe vor: - Übereinstimmender Wunsch zur unveränderten Nutzung ihrer Grundstücke - Hohe Kostenbelastung durch Umlegung und Erschließung ihrer Grundstücke - Fehlende Grundstücksnachfrage aufgrund erheblicher Lärmbelästigung durch A 7 und DB
Der Umlegungsausschuss hat die Widersprüche in seiner Sitzung am 20.07.2004 beraten. Aufgrund des mit dem Abschluss des Umlegungsverfahrens verbundenen erhöhten finanziellen Risikos für die Grundeigentümer hat der Umlegungsausschuss nicht über die Widersprüche entschieden, sondern mit Schreiben vom 27.08.2004 die Stadt Hann. Münden gebeten, nachfolgende Fragen / Anregungen zu prüfen. Das Kostenrisiko für die betroffenen Grundeigentümer soll möglichst reduziert und dadurch die Durchführung des Umlegungsverfahrens erleichtert werden.
Fragen / Anregungen des Umlegungsausschusses: - Ist die gebotene zügige Erschließung des Baugebietes nach Abschluss des Umlegungsverfahrens gesichert? - Wäre die Stadt Hann. Münden bereit, die den Einwurfswert der jeweiligen Eigentümer übersteigenden Flächen (in erster Linie die ausgewiesenen privaten Grünflächen) zu übernehmen? - Kann aus Gründen des Erschließungsbeitragsrechts (Eckgrundstücksproblematik) der Bebauungsplan in folgender Form geändert werden: Ø Anbindung der Erschließungsstraße an den Kreisel in der "Elleröder Straße" oder Sackgassenlösung Ø Abgrenzung der Eckgrundstücke (Flurstücke 127/1, 130/1) gegenüber der geplanten Erschließungsstraße durch öffentliche Grünflächen Ø Abgrenzung des Magerrasenbiotops südlich des Flurstücks 127/1 durch einen privaten Grünstreifen, auch damit für die Stadt Hann. Münden Kosten zur Umsetzung des neu gebauten Zauns vermieden werden.
Die Anregungen des Umlegungsausschusses wurden in der Stadtentwicklungsausschusssitzung am 21.09.2004 und der Sitzung des Ortsrates Hedemünden am 13.10.2004 diskutiert. Aufgrund der Komplexität der Sachlage wurde die Verwaltung beauftragt, zu den möglichen Auswirkungen einer Bebauungsplanänderung Stellung zu nehmen und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen abzugeben. Die Ergebnisse der Prüfung sind im anliegenden Vermerk zusammengefasst. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten: Bei einer beitragspflichtigen Umlegung übernimmt die Stadt Hann. Münden die Vorfinanzierungskosten für den Grunderwerb der öffentlichen Erschließungsflächen. Mit der Erschließung des Baugebietes hat die Stadt die Möglichkeit, die vorfinanzierten Grunderwerbskosten über die Erhebung von Vorausleistungen auf die Erschließungsbeiträge von den Anliegern zurückzufordern. Der Vorfinanzierungszeitraum ist jedoch relativ begrenzt, da nach Abschluss des Umlegungsverfahrens für die Stadt eine Pflicht zur Erschließung des Baugebietes innerhalb weniger Jahre entsteht. Im Ergebnis würden die Grundeigentümer im Rahmen des Umlegungsverfahrens finanziell entlastet (geringere Ausgleichsbeträge). Die finanziellen Lasten kämen mit der Erschließung der Baugrundstücke erst auf die Grundeigentümer zu, wenn auch tatsächlich die Möglichkeit besteht, sich über den Verkauf von Baugrundstücken zu refinanzieren. Anlagen: Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen des Umlegungsausschusses mit Bebauungsplanauszug (A4 unmaßstäblich) |
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