Vorlage - BesV/0713/05  

 
 
Betreff: Erweiterung der Straßenwidmung gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) im Bereich "Mittelweg" im Ortsteil Hemeln
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schumacher, Rainer
Federführend:Bereichsleitung Hochbau und Immobilien Bearbeiter/-in: Lau, Annegret
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Hemeln Vorberatung
16.02.2005 
9. Sitzung des Ortsrates Hemeln zurückgestellt   
24.03.2005 
10. Sitzung des Ortsrates Hemeln ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.04.2005    56. Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
30.06.2005 
21. Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die Widmung der Gemeindestraße „Mittelweg“ um das Teilstück zwischen der östlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung Hemeln Flur 10 Flurstück 131/3 und der östlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung Hemeln Flur 10 Flurstück 430/121 gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes ohne Beschränkungen zu erweitern.

Sachverhalt, ggf

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Die Gemeindestraße Mittelweg ist gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes von der Landesstraße 561 (Hauptstraße) bis zur östlichen Grenze des Flurstücks 131/3, wie im anliegenden Lageplan schraffiert dargestellt, ohne Beschränkungen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Im Zuge einer Verdichtung des Baulandes im Stadtgebiet Hann. Münden sollen auch im Bereich Mittelweg weitere Gebäude zugelassen werden. Hierzu ist es baurechtlich erforderlich, dass die zu bebauenden Grundstücke über eine Erschließung mittels einer angrenzenden öffentlichen Straße verfügen.

 

Die Widmung der Gemeindestraße Mittelweg soll daher um ein Teilstück zwischen der östlichen Grenze des Grundstückes Gemarkung Hemeln Flur 10 Flurstück 131/3 und der östlichen Grenze des Grundstückes Gemarkung Hemeln Flur 10 Flurstück 430/121, wie im anliegenden Lageplan gepunktet dargestellt, erweitert werden.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Durch die Widmung wird die ehemals private Wegefläche der Stadt in eine öffentliche Straßenverkehrsfläche umgewandelt. Bei einem Ausbau des im anliegenden Lageplan gepunktet dargestellten Teilbereichs würden Kosten in Höhe von ca. 17.490,00 € für die Asphaltierung der Fläche zzgl. 20 % Baunebenkosten (Planung, Vermessung etc.) in Höhe von 3.498,00 € anfallen. Der Ausbau der Straße Mittelweg ist in der mittelfristigen Finanzplanung nicht vorgesehen. Bei einem späteren Ausbau der Straße werden die Anlieger entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an den Kosten beteiligt.