Vorlage - BesV/0719/05  

 
 
Betreff: Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden betreffend beratender Mitgliedschaft von Ratsmitgliedern in den Ortsräten
Ratsantrag der GHMÜ-Fraktion vom 27.12.2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Laubach Entscheidung
03.02.2005 
10. Sitzung des Ortsrates Laubach abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen Entscheidung
07.02.2005 
8. Sitzung des Ortsrates Mielenhausen ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Oberode Entscheidung
09.02.2005 
10. Sitzung des Ortsrates Oberode abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Wiershausen Entscheidung
09.02.2005 
10. Sitzung des Ortsrates Wiershausen abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen Entscheidung
14.02.2005 
10. Sitzung des Ortsrates Volkmarshausen abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Bonaforth Entscheidung
15.02.2005 
9. Sitzung des Ortsrates Bonaforth abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Gimte Entscheidung
16.02.2005 
9. Sitzung des Ortsrates Gimte abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Hemeln Entscheidung
16.02.2005 
9. Sitzung des Ortsrates Hemeln ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Entscheidung
22.02.2005 
10. Sitzung des Ortsrates Hedemünden abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen Entscheidung
21.02.2005 
8. Sitzung des Ortsrates Lippoldshausen abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Di4700501241200  
Di4700501241200A  

Beschlussvorschlag:

 

Im Hinblick auf den Antrag der GHMÜ-Ratsfraktion vom 27.12.2004, sprechen sich die Mitglieder des Ortsrates für eine Änderung – entsprechend dem beigefügten 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden vom 13.11.2001 – der Hauptsatzung aus.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Die GHMÜ-Ratsfraktion hat mit Schreiben vom 27.12.2004 den Antrag gestellt, dass die Verwaltung eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden mit dem Tenor, dass Ratsmitglieder, die in einer Ortschaft wohnen, dem Ortsrat mit beratender Stimme angehören, herbeiführe. Eine solche Bestimmung – wie sie bereits zu Beginn dieser Kommunalwahlperiode in Erwägung gezogen wurde – ist gemäß § 55 f Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) möglich. 

 

Entsprechend einer zwischen GHMÜ-Fraktionsvorsitzendem Dr. Tulowitzki und Bürgermeister Burhenne  getroffenen Abstimmung, soll vor einer Entscheidung des Rates über diesen Antrag, eine Beteiligung der Ortsräte – die diesen die Möglichkeit einräume, ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung zu diesem sie betreffenden Vorschlag abzugeben – erfolgen.

 


Anlagen:

 

Antrag der GHMÜ-Ratsfraktion vom 27.12.2004

Entwurf des 2. Nachtrages zur Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden vom 13.11.2001

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Di4700501241200 (318 KB)      
Anlage 2 2 Di4700501241200A (118 KB)