Beschlussvorschlag:
Im Hinblick auf den Antrag der GHMÜ-Ratsfraktion vom 27.12.2004, sprechen sich die Mitglieder des Ortsrates für eine Änderung – entsprechend dem beigefügten 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden vom 13.11.2001 – der Hauptsatzung aus. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Die GHMÜ-Ratsfraktion hat mit Schreiben vom 27.12.2004 den Antrag gestellt, dass die Verwaltung eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden mit dem Tenor, dass Ratsmitglieder, die in einer Ortschaft wohnen, dem Ortsrat mit beratender Stimme angehören, herbeiführe. Eine solche Bestimmung – wie sie bereits zu Beginn dieser Kommunalwahlperiode in Erwägung gezogen wurde – ist gemäß § 55 f Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) möglich.
Entsprechend einer zwischen GHMÜ-Fraktionsvorsitzendem Dr. Tulowitzki und Bürgermeister Burhenne getroffenen Abstimmung, soll vor einer Entscheidung des Rates über diesen Antrag, eine Beteiligung der Ortsräte – die diesen die Möglichkeit einräume, ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung zu diesem sie betreffenden Vorschlag abzugeben – erfolgen.
Anlagen:
Antrag der GHMÜ-Ratsfraktion vom 27.12.2004 Entwurf des 2. Nachtrages zur Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden vom 13.11.2001
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