Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hann. Münden stellt auf der Grundlage der vom BÜNDNIS vorgenommenen Benennungen die neuen Besetzungen der Ratsausschüsse gemäß § 51 Abs. 4 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) sowie hinsichtlich des Verwaltungsausschusses gemäß § 51 Abs. 4 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 NGO jeweils durch Beschluss fest.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Ratsherr Dr. Tulowitzki hat sein Ratsmandat durch Verzicht niedergelegt. Nach dem Feststellungsbeschluss des Rates über den Sitzverlust endet die Mitgliedschaft im Rat. Entsprechendes gilt für die Mitgliedschaft in den Ausschüssen. Herr Dr. Tulowitzki war Ausschussvorsitzender im Finanzausschuss sowie Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss. Darüber hinaus war er stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsausschuss.
Das BÜNDNIS hat angekündigt Neubenennungen vorzunehmen.
Nach § 51 Abs. 8 S. 3 Ziff. 2 NGO können Fraktionen und Gruppen Ausschussmitglieder, die sie vorgeschlagen haben, durch andere ersetzen. Gemäß § 56 Abs. 3 NGO gilt dieses für den Verwaltungsausschuss entsprechend. Gemäß § 51 Abs. 4 NGO hat der Rat über die neuen Ausschussbesetzungen einen Feststellungsbeschluss zu fassen.
Die Bestimmung eines/einer neuen Ausschussvorsitzenden erfolgt durch die Benennung seitens der vorschlagsberechtigten Fraktion oder Gruppe, hier somit ebenfalls durch das BÜNDNIS. Eine Beschlussfassung des Rates in Form eines Feststellungsbeschlusses über diesbezügliche Änderungen ist nach dem Gesetz nicht vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Neubenennung nicht. Anlagen:
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