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7. Änderung des Flächennutzungsplanes

- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB

Der Verwaltungsausschuss beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur entsprechenden Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 082 „Feuerwehr Gimte-Volkmarshausen“ im Ortsteil Gimte.

Ziel und Zweck der Planung

Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll auch zukünftig eine den gesetzlichen Anforderungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) genügende und damit den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr vorgehalten werden. Ziel ist die Errichtung eines neuen gemeinsamen Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehren Gimte und Volkmarshausen.

Zurzeit wird die landwirtschaftlich genutzte Fläche im Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrhauses zu schaffen, wird das Flurstück 57, Flur 4, Gemarkung Gimte entsprechend geändert und als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ ausgewiesen.

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich am Ortsrand von Gimte, südlich der "Volkmarshäuser Straße" Ecke "Haarfeld".

Bereitgestellt im Internet am 24.01.2025

24.01.2025 

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