Bebauungsplan Nr. 049-2 "Nahversorgungszentrum Königshof"
- Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat am 10.12.2025 die Abwägung aus der Beteiligung gem. §§ 3 (1) u. 4 (1) beschlossen, sowie den Beschluss gefasst, den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 049-2 "Nahversorgungszentrum Königshof" gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 049-2 "Nahversorgungszentrum Königshof" wird die Grundlage für eine marktgerechte Entwicklung von Lebensmitteleinzelhandelsbetrieben als Vollsortimenter und als Discounter am Standort gewährleistet.
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 049 „Nahversorgungszentrum Königshof“ wurde am 07.10.2021 rechtskräftig. Durch diese Änderung wurde bereits die Möglichkeit der Verkaufsflächenerweiterung rechtlich abgesichert.
Inzwischen haben sich die Bedürfnisse der Kunden geändert und die Marktbetreiber versuchen sich an die wandelenden Herausforderungen anzupassen. Dies betrifft auch den Zuschnitt der Verkaufsräume, die Anordnung und Größe der Lagerflächen und den hohen Energieverbrauch der Märkte.
Dadurch wird eine erneute rechtliche Anpassung der Bestandssituation notwendig. Um eine möglichst hohe Flexibilität für die Märkte zu erreichen, wird der Bebauungsplan Nr. 049-2 „Nahversorgungszentrum Königshof“ als Angebotsbebauungsplan erfolgen.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 049-2 "Nahversorgungszentrum" befindet sich im Siedlungsgebiet von Hann. Münden an der Quedlinburger Straße.
Dokumente
Bereitgestellt im Internet am 15.12.2025.