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Bebauungsplan Nr. 082 "Feuerwehr Gimte-Volkmarshausen"

- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 082 “Feuerwehr Gimte-Volkmarshausen“ beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll auch zukünftig eine den gesetzlichen Anforderungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) genügende und damit den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr vorgehalten werden. Ziel ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehren Gimte und Volkmarshausen.
Zurzeit wird die landwirtschaftlich genutzte Fläche im Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrhauses zu schaffen, wird das Flurstück 57, Flur 4, Gemarkung Gimte in einem Parallelverfahren entsprechend geändert und als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ ausgewiesen.

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 082 „Feuerwehr Gimte-Volkmarshausen“ befindet sich am Ortsrand von Gimte, südlich der "Volkmarshäuser Straße" Ecke "Haarfeld".

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Bereitgestellt im Internet am 16.09.2024

16.09.2024 

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