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Erschließungsbeiträge

Nach dem Baugesetzbuch ist die Stadt verpflichtet, die Straßen, Wege und Plätze z. B. in Neubaugebieten erstmalig herzustellen. Die Kosten für diese Maßnahmen sind zu 90 % von den Anliegern zu zahlen (Erschließungsbeiträge).

Kontakt

Herr Neumann

Bereich 2 - Finanzen
Fachdienst Steuern und Beiträge
Fachdienstleiter

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