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Bebauungsplan Nr. 083 "Campingplatz Hemeln"

- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 083 “Campingplatz Hemeln“ beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Die Planung verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:

  • Sicherung und Erhalt des Campingplatzes
  • Schaffung von Spielräumen zur Erweiterung
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Umgang mit der Nähe zur Weser (Hochwasserrisiko)
  • Schutz des Orts- und Landschaftsbilds

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich an der nördlichen Grenze des Ortsteiles Hemeln. Der Geltungsbereich wird von landwirtschaftlich genutzten Flächen im Norden und von der Weser westlich begrenzt. Östlich grenzt die Landesstraße L561 an den Campingplatz.

Bereitgestellt im Internet am 24.01.2025.

24.01.2025 

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