Anmerkung: Aufgrund der sehr hohen Parkraumnachfrage im Innenstadtbereich der Stadt Hann. Münden wird der Anwohnerparkausweis in der Stadt Hann. Münden nur für Bewohner mit behördlich gemeldeter Hauptwohnung erteilt.
Die Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Anwohnerparkausweises findet sich wie vorbeschrieben in § 45 StVO. Je nach örtlichen Verhältnissen kann eine angemeldete Nebenwohnung ausreichend sein, um einen Anwohnerparkausweis zu erteilen (Randnummer 35 Vwv-StVO zu § 45). Der zuständigen Behörde wird damit ein Ermessensspielraum zur Festlegung von individuellen Kriterien zur Erteilung von Anwohnerparkausweisen eingeräumt.
Bewohnerparkausweise können in Hann. Münden in verschiedenen Bewohner-Parkbereichen beantragt werden.
Zurzeit sind sieben Bereiche als Bewohnerpark-Bereich ausgewiesen: