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Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum ist gem. § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für die Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

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