Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum ist gem. § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für die Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Hauptmenü