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Sie haben das Recht auf Zugang zu den Unterlagen, die das Ministerium für Staatssicherheit zu Ihrer Person angelegt hat.

Um sicherzugehen, dass niemand unberechtigt Einblick in die eventuell zu Ihnen vorhandenen Unterlagen beantragt, bedarf es neben Ihrer Unterschrift auch einer Bestätigung der Angaben zu Ihrer Person. Die Identitätsbestätigung wird bei Vorlage eines gültigen Personaldokumentes von Ihrer zuständigen Meldebehörde ausgestellt und kann direkt auf dem beiliegenden Antragsvordruck erfolgen.

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