§ 18 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
in Verbindung mit der
geändert durch den
1. Nachtrag der Sondernutzungssatzung der Stadt Hann. Münden,
2. Nachtrag der Sondernutzungssatzung der Stadt Hann. Münden und
3. Nachtrag der Sondernutzungssatzung der Stadt Hann. Münden
und der dazugehörigen
geändert durch den
1. Nachtrag der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hann. Münden,
2. Nachtrag der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hann. Münden und
3. Nachtrag der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hann. Münden