Straßenausbaubeiträge
Im Anschluss an der erstmaligen Herstellung sind die Straßen von der Stadt instandzuhalten. Sollten ältere Straßen nach vielen Jahren jedoch z. B. einer Verbesserung oder Erneuerung bedürfen, sind diese Straßenausbaumaßnahmen wiederum von der Stadt durchzuführen. An diesen Kosten sind die Anlieger ebenfalls mit einem prozentualen Anteil (unterschiedlich je nach Qualifikation der Straße) zu beteiligen, den Straßenausbaubeiträgen.
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Bereich 2 - Finanzen
Fachdienst Steuern und Beiträge
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