Straßenreinigungsgebühren
Grundsätzlich ist die Stadt für die Reinigung und den Winterdienst auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zuständig. Diese Pflicht hat sie auf die Grundstückseigentümer übertragen, außer in den Straßen, in denen den Eigentümern das Reinigen wegen der Verkehrsverhältnisse nicht zugemutet werden kann.
Diese Straßen sind in der Anlage zur Straßenreinigungsverordnung aufgelistet und werden durch die Kommunalen Dienste Hann. Münden gereinigt. Dafür wird nach der Straßenreinigungsgebührensatzung eine Gebühr erhoben.
Kontakt
Bereich 2 - Finanzen
Fachdienst Steuern und Beiträge
Sachbearbeiter
- Telefon: 05541 75-248
- Fax: 05541 75-412
- E-Mail: Schmidt@hann.muenden.de
- Raum: 117