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Warum benötigt Hann. Münden einen Tourismusbeitrag?

Aufgrund der angespannten finanziellen Lage hat die Stadt ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Als eine der Konsolidierungsmaßnahmen hat der Rat am 15.02.2016 beschlossen, einen Tourismusbeitrag gemäß § 9 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) einzuführen.
Am 20.06.2017 hat der Rat der Stadt Hann. Münden die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags in der Stadt Hann. Münden beschlossen. Zum 01.07.2017 trat die Tourismusbeitragssatzung in Kraft.

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