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Die maximale Größe von Werbeständern ist auf das Format DIN A 1 (594 mm x 841 mm) beschränkt. Aufsätze sind nicht zulässig. Es dürfen nur max. 2 Werbereiter pro Geschäft aufgestellt werden

Die Werbereiter dürfen nur an der Stätte der eigenen Leistung und so dicht wie möglich an der Hauswand aufgestellt werden.

Werbereiter, die nicht an der Stätte der Leistung aufgestellt sind und als Wegweisung dienen sowie das Aufstellen von sogenannten „Easyflags“ sind nicht erlaubt.

Außerhalb der Fußgängerzone ist auf der Gehwegfläche eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m für Fußgänger freizuhalten.

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