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Wer ist betroffen?

Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und Unternehmen, denen durch den Tourismus unmittelbar (z.B. Hotel, Gastronomie, Einzelhandel) oder mittelbar (z.B. Handwerker, Rechtsanwälte, Vermieter von gewerblich genutzten Räumlichkeiten
unmittelbar Betroffener) besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Die Möglichkeit einen solchen zu erlangen, ist dabei ausreichend.
Große Industrieunternehmen in Hann. Münden sind weder mittel- noch unmittelbar betroffen und daher nicht beitragspflichtig.
Die großen Einzelhandelsketten sind jedoch beitragspflichtig.

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