Wie ist das weitere Vorgehen geplant?
Ende eines Kalenderjahres werden die Beitragspflichtigen von der Stadt Hann. Münden schriftlich aufgefordert, ihre Umsätze/Einnahmen für das vorherige Kalenderjahr bekannt zu geben und nachzuweisen.
Falls keine Angaben gemacht werden sollten oder begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Angaben unrichtig oder unvollständig sind, so kann die Stadt beim zuständigen Finanzamt Auskunft über den angemeldeten bzw. vom Finanzamt geschätzten Umsatz des pflichtigen Betriebes / der pflichtigen Person einholen.
Anfang des kommenden Jahres werden die Veranlagungsbescheide an die Beitragspflichtigen versendet.