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Wie wird der Tourismusbeitrag berechnet?

Ein Beitragsrechner ist hier aufrufbar.
Dort kann der Umsatz der Beitragspflichtigen in der jeweiligen Branche eingetragen werden.
Durch Formeln errechnet sich zunächst der Beitrag für das Jahr 2017, der im Jahr 2018 erhoben wird. Als zweiter Beitrag erscheint der Beitrag für 2018.
Da die Tourismusbeitragssatzung zum 01.07.2017 wirksam geworden ist, wird der Beitrag für 2017 nur mit dem halben Beitragssatz errechnet.
Jeder Beitragspflichtige, aber auch interessierte Bürger, können sich mit Fragen an die Mitarbeiter(innen) im Fachdienst Steuern und Beiträge im Verwaltungsgebäude, Böttcherstraße 3, wenden.

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