Wie wird sichergestellt, dass sich der umzulegende Aufwand bzw. der Beitragssatz nicht ständig erhöht und es schleichend zu Mehrbelastungen aus dem Tourismusbeitrag kommt?
Der Beitragssatz ist für die Geltungsdauer der Satzung festgeschrieben. Sollte eine spätere Kalkulation zu einer Erhöhung oder Herabsetzung des Beitragssatzes führen, so ist diese Änderung innerhalb einer Satzungsänderung vom Rat zu beschließen.