Wird das eingenommene Geld nicht doch im allgemeinen Haushalt der Stadt versickern?
Nein, das ist nicht möglich, da es sich bei Beiträgen um zweckgebundene Einnahmen
handelt. Anders als z. B. Steuern (allgemeine Deckungsmittel) dürfen diese ausschließlich nur für den bestimmten festgelegten Zweck, also Tourismusförderung, ausgegeben werden. Dies muss jederzeit nachweisbar bzw. nachprüfbar sein.