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Zweitwohnungssteuer

Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer und wird von der Gemeinde erhoben. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweitwohnung) neben einer Hauptwohnung. Es ist unerheblich, ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Sowohl die Haupt- als auch die Nebenwohnung können sich im selben Ort befinden.

Kontakt

Frau Schrank

Bereich 2 - Finanzen
Fachdienst Steuern und Beiträge
Sachbearbeiterin

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