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Über das Programm „Soziale Stadt“ werden städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen Entwicklungsbedarf ge-fördert. Das sind Gebiete, in denen erhebliche soziale Missstände mit wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen zusammentreffen und die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen als Bestandteile einer Gesamtmaßnahme, die als städ-tebauliche Sanierungsmaßnahme (§§ 136 bis 164 BauGB) oder auf der Grundlage eines Entwicklungskonzepts i. S. einer ganzheitlichen Aufwertungsstrategie in einem durch Rats-beschluss abgegrenzten Stadterneuerungsgebiet (§ 171e BauGB) durchgeführt wird.
(Nr. 1 Abs. 2a der R-StBauF)

Die Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“ erhebt den Anspruch, Quartiersentwicklungspro-zesse in Gang zu setzen, welche die sozialen Problemgebiete zu in die Stadt integrierten Stadtteilen mit positiver Zukunftsperspektive machen sollen. Um diesen Anspruch gerecht zu werden, müssen die Länder mit Unterstützung des Bundes die Förderung für diese Quartiere auf vielen Gebieten verstärken. Die Gemeinden müssen bei ihrem Bemühen, zügig die an-gestrebte Trendwende für die vom Abstieg bedrohten Stadtteile und Gebiete herbeizuführen und solchen Entwicklungen für die Zukunft vorzubeugen, wirksam unterstützt werden.

Zu den wesentlichen konkreten Aufgaben, die zur erfolgreichen Quartiersentwicklung zu erfüllen sind, gehören:

  • Bürgermitwirkung, Stadtteilleben, soziale Integration,
  • Lokale Wirtschaft, Arbeit und Beschäftigung, 
  • Quartierszentren, Stadtteilbüros, 
  • Soziale, kulturelle, bildungs- und freizeitbezogene Infrastruktur, Schule im Stadtteil, Gesundheit, 
  • Wohnen und Öffentlicher Raum,
  • Wohnumfeld und Ökologie

(Auszug aus dem Leitfaden zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative "Soziale Stadt")

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