Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines Führungszeugnisses und für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bemerkung
Die Stadt Hann. Münden erhebt Daten im Zusammenhang mit der Annahme von Anträgen die Ausstellung eines Führungszeugnisses und für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister entsprechend der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Die originäre Zuständigkeit liegt für die Ausstellung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister jedoch beim Bundesamt für Justiz.