Herr Grünewald schildert zunächst die allgemeine Finanzlage der Stadt, die grundsätzlich nach wie vor sehr angespannt sei, jedoch durch erhebliche Einsparbemühungen für das kommende Jahr einen ausgeglichenen Haushalt ermögliche. Risikobehaftet sei dagegen der Finanzhaushalt, insbesondere durch unabwendbare aufgetretene Ereignisse, wie z. B. den Sanierungsbedarf für die Sporthalle Gimte. Zu weiteren allgemeinen Ausführungen wird auf die Darstellungen in der Verwaltungsvorlage vom 11.02.2019 verwiesen.
Zu den in der Anlage zur Verwaltungsvorlage aufgeführten Investitionen korrigiert Herr Grünewald den Ansatz für die Löschwasserversorgung „Alte Mühle“ von 45.000 € auf 40.000 € und erwähnt, dass zusätzlich für Maßnahmen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung in Glashütte 65.000 € vorgesehen seien.
In der abschließenden kurzen Aussprache beantwortet zunächst Herr Wiemer in Kenntnis der Sachverhalte als bis zum 31.12.2018 zuständiger Bereichsleiter die Frage von Herrn Urhahn hinsichtlich notwendiger weiterer Investitionen in der örtlichen Grundschule. Dazu bestätigt Herr Wiemer weitere nicht unerhebliche Aufwendungen, um alle seinerzeit gutachterlich festgestellten Brandschutzmängel zu beheben.
Zur weiteren Frage von Herrn Urhahn bzgl. der Aufwendungen beim „Hellegraben“ sagt Herr Grünewald eine Beantwortung durch Herrn Tiefbauingenieur Merle zu.
Zu dem Ansatz für den gewünschten Anbau an die Walter-Kühne-Halle besteht Einvernehmen, dass es sich hier lediglich um einen kleinen Haushaltsrest handele, während für einen möglichen Anbau selbst keine Mittel veranschlagt seien. Herr Urhahn verliest hierzu einen abschlägigen Bescheid der Verwaltung, den er im Dezember zu einer entsprechenden Anfrage erhalten habe.
Zur Schaffung befestigter Parkflächen am Sportplatz auf dem Lohberg bestätigt Herr Wiemer die Etatisierung von Mitteln für das Schottermaterial, wobei die Realisierung der Maßnahme erst nach der Haushaltsgenehmigung angegangen werden könne.
Herr Wedekind bestätigt aus seiner Sicht als Ratsherr der Stadt die Notwendigkeit, möglichst zwingend einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, um damit auch der Verpflichtung zur Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes zu entgehen.