Städtischer Rat Spiegler erläutert mittels Powerpoint-Präsentation den Haushalt 2023 für die Stadtentwässerung Hann. Münden und geht dabei zunächst auf die einzelnen Positionen des Ergebnishaushalts ein. In der Planung schließt der Ergebnishaushalt 2023 mit einem positiven Jahresergebnis von 289.000 EUR ab. Beim Finanzhaushalt 2023 ergebe sich ein positiver Saldo von Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.424.000 EUR, welcher entsprechend der gesetzlichen Anforderung die Deckung der eingeplanten Tilgungsleistungen für Kredite in Höhe von 1.416.000 EUR gewährleiste. In diesem Zusammenhang weist er auch auf die insgesamt sehr positive Schuldenentwicklung der Stadtentwässerung Hann. Münden hin. Sodann geht er auf die Einzelpositionen des Investitionsplanes ein und erläutert diese sowohl hinsichtlich Planungs- und Ausführungsstand als auch im Hinblick auf die voraussichtlichen Kosten. Erwähnung finden in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Projekte und Maßnahmen:
- Erneuerung des Mischwasserkanals Philosophenweg
- Kanalerneuerung Stieggasse
- Regenrückhaltebecken Oberode – Entenloch
- Punktuelle Sanierung der Kanäle im Stadtgebiet
- Pumpwerk Hemeln in Zusammenhang mit möglichem Anschluss Reinhardshagen
- Maschinen und Anlagen in den Kläranlagen und Pumpwerken
- Errichtung und Planung weiterer PV-Anlagen auf den abwassertechnischen Anlagen
In Summe sind für das Jahr 2023 Gesamtinvestitionen in Höhe von 2.650.000 EUR eingeplant. Zur Finanzierung ist die Aufnahme von langfristigen Krediten bis zur Höhe von 2.612.000 EUR vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre sollen in Höhe von 320.000 EUR eingegangen werden. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen soll eine Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten bis zur Höhe von 2.000.000 EUR erteilt werden.
Zum Stellenplan informiert Städtischer Rat Spiegler, dass ein Auszubildender nächstes Jahr als Fachkraft für Abwassertechnik übernommen werden soll.
Ratsherr Barth erkundigt sich, ob im geplanten Regenrückhaltebecken Oberode ausschließlich Niederschlagswasser des Baugebietes Entenloch aufgenommen werden könne. Städtischer Rat Spiegler erwidert, dass für das Regenrückhaltebecken auch die Aufnahme des Niederschlagwassers von ande-ren Flächen mit vorgesehen sei.
Ratsherr Barth erfragt weiterhin, innerhalb welches Zeitraumes Gebührenüberschüsse verrechnet werden müssen. Städtischer Rat Spiegler erläutert hierzu, dass die Stadtentwässerung die Abwassergebühren immer für eine zweijährige Periode kalkuliere und Überschüsse spätestens innerhalb von drei Jahren nach Abschluss einer Kalkulationsperiode verrechnet werden müssten. Demgemäß müssen z.B. die Überschüsse aus der Kalkulationsperiode 2020/2021 spätestens in der Kalkulationsperiode 2024/2025 verrechnet werden.
Ratsherr Jerrentrupp lobt die professionelle Führung der Stadtentwässerung, stellt fest, dass die Investitionsmaßnahmen sich gelohnt hätten und hebt dabei insbesondere positiv hervor, dass diese bei gleichbleibenden Abwassergebühren umgesetzt werden konnten.
Anschließend stellt Ratsherr Barth einen Änderungsantrag zur Streichung des letzten Satzes auf Seite 12 in den Erläuterungen zum Investitionsplan beim Projekt 120018. Die Begründung dieses Antrages werde er später im nichtöffentlichen Teil vornehmen. Zu der Thematik weist Städtischer Rat Spiegler darauf hin, dass er bereits in der Vergangenheit mehrfach unter Hinweis auf die vorliegenden geologischen Gutachten und ingenieurtechnischen Beurteilungen darüber informiert habe, dass eine Kanalerneuerung nicht möglich sei, bevor der Straßenkörper gegen einen möglichen Abbruch gesichert sei. Bereits 2012 haben Geologen und Ingenieure auf die akute Gefahr eines jederzeitigen Grundbruchs, insbesondere bei auftretendem Schichtenwasser, hingewiesen. Die Sicherstellung und Gewährleistung der Verkehrssicherheit sei jedoch eindeutig Aufgabe des Straßenbaulastträgers und nicht der Leitungsträger. Dieses werde auch von juristischer Seite so beurteilt. Demgemäß können Sicherungsmaßnahmen für die Straße auch nicht über die Abwassergebühren finanziert werden, da es sich dabei um einrichtungsfremde Leistungen handele. Ratsherr Jerrentrupp pflichtet den Ausführungen von Herrn Spiegler und den Experten bei und teilt mit, dass er dem Änderungsantrag nicht zustimmen könne. Ausschussvorsitzende Glessen stellt daraufhin den Änderungsantrag zur Abstimmung, welcher mehrheitlich angenommen wird.
Sodann beschließt der Betriebsausschuss mehrheitlich dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat zu empfehlen, für die Stadtentwässerung Hann. Münden den vorliegenden Haushaltsplan 2023 einschließlich mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung sowie Investitionsplanung zu beschließen. Zur Finanzierung der ausgewiesenen Gesamtinvestitionen von 2.650.000 EUR dürfen Kredite bis zur Höhe von 2.612.000 EUR (§ 120 NKomVG) sowie zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 2.000.000 EUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Auszahlungsverpflichtungen für Folgejahre dürfen bis zur Höhe von 320.000 EUR (§ 119 NKomVG) eingegangen werden. Die Beschlussempfehlung erfolgt dem Antrag des Ratsherrn Barth folgend mit der Maßgabe auf Seite 12 in den Erläuterungen zum Investitionsplan beim Projekt 120018 den letzten Satz zu streichen.