Vorlage - BesV/0259/22  

 
 
Betreff: Haushalt 2023 der Stadtentwässerung Hann. Münden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bearbeiter/-in: Spiegler, Joachim
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
06.10.2022 
Sitzung des Betriebsausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.10.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
13.10.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
#StE_Haushalt 2023  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt für die Stadtentwässerung Hann. Münden den vorliegenden Haushaltsplan 2023 einschließlich mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung sowie Investitionsplanung. Zur Finanzierung der ausgewiesenen Gesamtinvestitionen von 2.650.000 EUR dürfen Kredite bis zur Höhe von 2.612.000 EUR (§ 120 NKomVG) sowie zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 2.000.000 EUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Auszahlungsverpflichtungen für Folgejahre dürfen bis zur Höhe von 320.000 EUR (§ 119 NKomVG) eingegangen werden.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Stadtentwässerung Hann. Münden erfolgen entsprechend der Festlegung in der Betriebssatzung auf der Grundlage der Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO).

 

Der danach aufgestellte Haushalt 2023 schließt im Ergebnishaushalt mit einem positiven Jahresergebnis (Nr. 250) von 289.000 EUR ab. Der Finanzhaushalt weist einen positiven Saldo zwischen den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nr. 180) i. H. v. 1.424.000 EUR aus, womit die eingeplanten Tilgungsleistungen für Kredite (Nr. 350) von 1.416.000 EUR gedeckt werden können.

 

Der Investitionsplan 2023 enthält Maßnahmen im Wert von insgesamt 2.650.000 EUR. Zur Finanzierung ist die Aufnahme von langfristigen Krediten bis zur Höhe von 2.612.000 EUR vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre sollen i. H. v. 320.000 EUR eingegangen werden. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen soll eine Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten bis zur Höhe von 2.000.000 EUR erteilt werden

 

Die Aufnahme von Krediten (§§ 120 und 122 NKomVG) sowie die Eingehung von Auszahlungsverpflichtungen für Folgejahre (§ 119 NKomVG) bedürfen der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Im Haushalt ist die Abführung einer Eigenkapitalverzinsung von der Stadtentwässerung an die Stadt von 23.800 EUR eingeplant.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 #StE_Haushalt 2023 (1077 KB)