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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Bericht des ausscheidenden Ortsbürgermeisters |
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Ö 4 |
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Verabschiedung von ehemaligen Ortsratsmitgliedern |
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MitV/0036/06 |
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Ö 5 |
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Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder gemäß § 28 Nds. Gemeindeordnung (NGO) und Verpflichtung nach § 42 NGO |
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MitV/0033/06 |
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14.11.2006 - Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Unter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Raddatz die OrtsratsmUnter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Raddatz die Ortsratsmitglieder gemäß § 28 NGO über die ihnen nach den §§ 25 - 27 NGO obliegenden Pflichten. Abschließend verpflichtet er die Ortsratsmitglieder gemäß § 42 NGO i. V. m. § 55 f Abs. 1 NGO per Handschlag förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Ortsratsmitglied Polej erklärt, dass er und Ortsratsmitglied Schmahl eine Fraktion bildeten, deren Sprecher er sei. Ortsbürgermeister Raddatz äußert daraufhin, dass auch die Mitglieder der SPD eine Fraktion gebildet hätten, deren Sprecher Ortsratsmitglied Nebel sei.
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15.11.2006 - Ortsrat der Ortschaft Oberode |
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Ö 5 - zur Kenntnis genommen |
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Unter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Worch die Ortsratsmitglieder gemäß § 28 NGO über die ihnen nach den §§ 25 - 27 NGO obliegenden Pflichten. Abschließend verpflichtet er die Ortsratsmitglieder gemäß § 42 NGO i. V. m. § 55 f Abs. 1 NGO per Handschlag förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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16.11.2006 - Ortsrat der Ortschaft Laubach |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Unter dem Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Mundt die gewählten Ortsratsmitglieder gemäß § 28 NGO über die ihnen nach den §§ 25 – 27 NGO obliegenden Pflichten. Im Anschluss verpflichtet er alle Ortsratsmitglieder gemäß § 42 NGO i. V. m. § 55 f Abs. 1 und § 55 b Abs. 1 Sätze 3 bis 7 NGO förmlich – durch Handschlag – ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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20.11.2006 - Ortsrat der Ortschaft Hemeln |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Unter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Urhahn die Ortsratsmitglieder gemäß § 28 NGO über die ihnen nach den §§ 25 - 27 NGO obliegenden Pflichten. Abschließend verpflichtet er die Ortsratsmitglieder gemäß § 42 NGO i. V. m. § 55 f Abs. 1 NGO per Handschlag förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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21.11.2006 - Ortsrat der Ortschaft Gimte |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Unter dem Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeisterin Arlt die gewählten Ortsratsmitglieder – namentlich nach Alphabet genannt – gemäß § 28 NGO über die ihnen nach den §§ 25 – 27 NGO obliegenden Pflichten. Im Anschluss verpflichtet sie alle Ortsratsmitglieder gemäß § 42 NGO i. V. m. §§ 55 f Abs. 1 und § 55 b Abs. 1 Sätze 3 bis 7 NGO förmlich – durch Handschlag – ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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22.11.2006 - Ortsrat der Ortschaft Hedemünden |
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Ö 4 - zurückgestellt |
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Unter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Bethke die Ortsratsmitglieder gemäß § 28 NGO über die ihnen nach den §§ 25 - 27 NGO obliegenden Pflichten. Abschließend verpflichtet er die Ortsratsmitglieder gemäß § 42 NGO i. V. m. § 55 f Abs. 1 NGO per Handschlag förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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24.11.2006 - Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Unter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Wedekind die Ortsratsmitglieder gemäß § 28 NGO über die ihnen nach den §§ 25 - 27 NGO obliegenden Pflichten. Abschließend verpflichtet er die Ortsratsmitglieder gemäß § 42 NGO i. V. m. § 55 f Abs. 1 NGO per Handschlag förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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27.11.2006 - Ortsrat der Ortschaft Bonaforth |
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Ö 5 - zur Kenntnis genommen |
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Unter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Heepe die OrtsratsmitUnter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Heepe die Ortsratsmitglieder gemäß § 28 NGO über die ihnen nach den §§ 25 – 27 NGO obliegenden Pflichten. Anschließend verpflichtet er die Ortsratsmitglieder gemäß § 42 NGO i. V. m. § 55 f Abs. 1 NGO per Handschlag förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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28.11.2006 - Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Unter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Sittig die Ortsratsmitglieder gemäß § 28 NGO über die ihnen nach den §§ 25 - 27 NGO obliegenden Pflichten. Abschließend verpflichtet er die Ortsratsmitglieder gemäß § 42 NGO i. V. m. § 55 f Abs. 1 NGO per Handschlag förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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30.11.2006 - Ortsrat der Ortschaft Wiershausen |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Unter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage und insbesondere die Bestimmungen zur AmtsverscUnter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage und insbesondere die Bestimmungen zur Amtsverschwiegenheit, dem Mitwirkungsverbot und der Treuepflicht belehrt Ortsbürgermeisterin Kaiser die Ortsratsmitglieder gemäß § 28 NGO über diese ihnen nach den §§ 25 – 27 NGO obliegenden Pflichten. Anschließend verpflichtet sie die Ortsratsmitglieder gemäß § 42 NGO i. V. m. § 55 f Abs. 1 NGO per Handschlag förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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07.03.2007 - Ortsrat der Ortschaft Hedemünden |
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Ö 3 - zur Kenntnis genommen |
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Unter Hinweis auf die dem während der letzten Ortsratsitzung erkrankt fehlenden Ortsratsmitglied Apel zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt ihn Ortsbürgermeister Bethke gemäß § 28 NGO über die ihm nach den §§ 25 - 27 NGO obliegenden Pflichten. Abschließend verpflichtet er Ortsratsmitglied Apel gemäß § 42 NGO i. V. m. § 55 f Abs. 1 NGO per Handschlag förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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Ö 6 |
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Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters und Regelung der Vertretung |
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MitV/0037/06 |
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Ö 7 |
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Berichte des Bürgermeisters |
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Ö 8 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 9 |
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Anfragen und Mitteilungen |
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