Auszug - Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder gemäß § 28 Nds. Gemeindeordnung (NGO) und Verpflichtung nach § 42 NGO  

 
 
1. (konstituierende) Sitzung des Ortsrates Oberode
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Oberode Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 15.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Oberode, Hann. Münden
Ort:
MitV/0033/06 Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder gemäß § 28 Nds. Gemeindeordnung (NGO) und Verpflichtung nach § 42 NGO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
 
Beschluss

Unter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Worch die Ortsratsmitglieder gemäß § 28 NGO über die ihnen nach den §§ 25  - 27 NGO obliegenden Pflichten.

 

Abschließend verpflichtet er die Ortsratsmitglieder gemäß § 42 NGO i. V. m. § 55 f Abs. 1 NGO per Handschlag förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.