Ausschussvorsitzender Ratsherr Pielok geht einleitend auf die veränderte Rechtslage und die damit verbundene Notwendigkeit der o. a. Satzungsaufhebung ein.
Herr Pflum setzt den Vortrag in Verbindung mit einer Präsentation fort und erläutert die damaligen Grundlagen für den Erlass der genannten Teilungsgenehmigungssatzung. Mit Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes sei die materielle Grundlage für den Fortbestand der Teilungsgenehmigungssatzung weggefallen, die damit auch formell aufzuheben sei. Zumindest bei bebauten Grundstücken seien auch nach der jetzt geltenden Rechtslage willkürliche Teilungen nicht zu erwarten, da bei bebauten Grundstücken nach wie vor eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich sei. Diese könne versagt werden, wenn durch eine Teilung bauordnungswidrige Zustände entstehen würden. Im Hinblick auf das Europarechtsanpassungsgesetz sei die Stadt verpflichtet, nunmehr die Satzung aufzuheben.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt Ausschussvorsitzender Ratsherr Pielok den Tagesordnungspunkt und verliest den folgenden Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt und empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat, die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen – Teilungsgenehmigungssatzung – "Imkerweg" vom 02.07.1998 gemäß dem anliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.
Beschluss: Einstimmig, ohne Enthaltungen