Tagesordnung - 15. Sitzung des Umweltausschusses  

 
 
Bezeichnung: 15. Sitzung des Umweltausschusses
Gremium: Umweltausschuss (Landwirtschaft, Öffentliches Grün, Stadtwald und Agenda 21)
Datum: Do, 19.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Betriebsgebäude der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH, Werraweg 24
Ort: Betriebsgebäude der VHM, Werraweg 24

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Umweltausschusses am 26.07.2010 -Öffentlicher Teil-      
Ö 4  
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen Tiefbrunnen Blümer Berg 1 und 2, Klus 1a und 2 sowie Mielenhausen 2 hier: Stellungnahme Bereich Stadtwald  
Enthält Anlagen
BesV/0628/10  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Verwaltung mit einer Stellungnahme für den Bereich Stadtwald entsprechend der nachfolgend dargestellten Punkte zu beauftragen. Bei unveränderter Festsetzung ist ein finanzieller Ausgleich der forstbetrieblichen Mehraufwendungen durch die Versorgungsbetriebe erforderlich.

   
    19.08.2010 - Umweltausschuss (Landwirtschaft, Öffentliches Grün, Stadtwald und Agenda 21)
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Herr Günther, techn

Herr Günther, techn. Leiter der Versorgungsbetriebe, berichtet über den Sachstand der Trinkwasserversorgung in Hann. Münden durch die VHM und begründet die Notwendigkeit des Wasserschutzgebietes aus Sicht des antragstellenden Versorgungsunternehmens. Aus den im beantragten WSG liegenden Tiefbrunnen wird rund 45 % des Trinkwassers für Hann. Münden gewonnen; die Ausweisung soll die Hohe Qualität des Wassers sicherstellen und Beeinträchtigungen insbesondere durch Eintrag wassergefährdender Stoffe oder Verunreinigungen verhindern.
Die Stellungnahme des Betriebes Stadtwald ist im Vorfeld von Herrn Günther mit dem Landkreis Göttingen bereits diskutiert worden. Zu den einzelnen in der Vorlage enthaltenen Punkten hat der Landkreis wie folgt Stellung genommen.

 

Zu 1: Oberflächenwasserableitung von forstwirtschaftl. Wegen über belebte Bodenzone

Informelle Stellungnahme Landkreis

Beurteilung durch Betrieb Stadtwald

Bei Entfernung der belebten Bodenzone z.B. in der Wegeunterhaltung formloser Antrag erforderlich

Unterhaltungsmaßnahmen sind alternativlos, da Voraussetzung für funktionsfähiges Wegenetz, daher Antrag nur zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Unterhaltung muß freigestellt sein.

 

Zu 12: Startdüngung

Informelle Stellungnahme Landkreis

Beurteilung durch Betrieb Stadtwald

weitere Sachaufklärung nötig (Mengen/ Zeitpunkt etc.), ggfs. Ergänzung der VO

Bei Ergänzung der VO i.d.S. keine Bedenken

 

Zu 27: Holzpolterplätze

Informelle Stellungnahme Landkreis

Beurteilung durch Betrieb Stadtwald

Begriff im Sinne der VO meint nur große dauerhafte Lagerplätze, für die Baugenehmigung erforderlich ist

bei eindeutiger Definition i.d.S. keine Bedenken

 

Zu 31: Betankung Motorgeräte

Informelle Stellungnahme Landkreis

Beurteilung durch Betrieb Stadtwald

ggfs. Ergänzung VO mit Bagatellerklärung „Betanken in Kleinstmengen aus zugelassenen Behältnissen derart, dass ein Eindringen in den Boden vermieden wird“

Bei Ergänzung der VO i.d.S. keine Bedenken

 

Zu 41: Bau jagdl. Einrichtungen

Informelle Stellungnahme Landkreis

Beurteilung durch Betrieb Stadtwald

Hochsitze nicht gemeint, ggfs. Antrag erforderlich

Bagatellerklärung in der VO zwingend erforderlich; Anträge nicht akzeptabel, da erheblicher Aufwand

 

Zu 43: Wegeneu-/ ausbau

Informelle Stellungnahme Landkreis

Beurteilung durch Betrieb Stadtwald

Antrag erforderlich

unproblematisch, da aufgrund Lage in LSG ohnehin erforderlich

 

Zu 55: Belassen von Aufbruch

Informelle Stellungnahme Landkreis

Beurteilung durch Betrieb Stadtwald

Oberirdisches Belassen von Aufbruch nicht gemeint, ggfs. Antrag erforderlich

Textliche Änderung i.S. einer „Bagatellerklärung“ in der VO zwingend erforderlich

 

Insgesamt scheint sich aus der Sicht der VHM eine Lösung abzuzeichnen. Die Stellungnahme des Betriebes Stadtwald sollte in der vorliegenden Form abgegeben werden, um die dargestellten Klarstellungen/ Änderungen auch formal einzufordern.

 

In der nachfolgenden Diskussion wird von Herrn Salisbury angeregt, die Formulierung zum ggfs. notwendigen finanziellen Ausgleich aus der Beschlussvorlage zu streichen, da sie zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht zur Diskussion stehen. Herr Meyer erläutert, dass diese Formulierung die finanziellen Konsequenzen darstellt und daher aus seiner Sicht notwendiger Teil des Beschlusses ist. Die Mehrheit des Ausschusses folgt dieser Auffassung.

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig ohne Enthaltungen, den vorliegenden Beschlussvorschlag anzunehmen.

 

   
    25.08.2010 - Verwaltungsausschuss
    N 7 - ungeändert beschlossen
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Ö 5  
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Ö 10  
LOKALE AGENDA 21      
Ö 11  
Anfragen und Mitteilungen      
N 12     (nichtöffentlich)