Herr Günther, techn. Leiter der Versorgungsbetriebe, berichtet über den Sachstand der Trinkwasserversorgung in Hann. Münden durch die VHM und begründet die Notwendigkeit des Wasserschutzgebietes aus Sicht des antragstellenden Versorgungsunternehmens. Aus den im beantragten WSG liegenden Tiefbrunnen wird rund 45 % des Trinkwassers für Hann. Münden gewonnen; die Ausweisung soll die Hohe Qualität des Wassers sicherstellen und Beeinträchtigungen insbesondere durch Eintrag wassergefährdender Stoffe oder Verunreinigungen verhindern.
Die Stellungnahme des Betriebes Stadtwald ist im Vorfeld von Herrn Günther mit dem Landkreis Göttingen bereits diskutiert worden. Zu den einzelnen in der Vorlage enthaltenen Punkten hat der Landkreis wie folgt Stellung genommen.
Zu 1: Oberflächenwasserableitung von forstwirtschaftl. Wegen über belebte Bodenzone
Informelle Stellungnahme Landkreis | Beurteilung durch Betrieb Stadtwald |
Bei Entfernung der belebten Bodenzone z.B. in der Wegeunterhaltung formloser Antrag erforderlich | Unterhaltungsmaßnahmen sind alternativlos, da Voraussetzung für funktionsfähiges Wegenetz, daher Antrag nur zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Unterhaltung muß freigestellt sein. |
Zu 12: Startdüngung
Informelle Stellungnahme Landkreis | Beurteilung durch Betrieb Stadtwald |
weitere Sachaufklärung nötig (Mengen/ Zeitpunkt etc.), ggfs. Ergänzung der VO | Bei Ergänzung der VO i.d.S. keine Bedenken |
Zu 27: Holzpolterplätze
Informelle Stellungnahme Landkreis | Beurteilung durch Betrieb Stadtwald |
Begriff im Sinne der VO meint nur große dauerhafte Lagerplätze, für die Baugenehmigung erforderlich ist | bei eindeutiger Definition i.d.S. keine Bedenken |
Zu 31: Betankung Motorgeräte
Informelle Stellungnahme Landkreis | Beurteilung durch Betrieb Stadtwald |
ggfs. Ergänzung VO mit Bagatellerklärung „Betanken in Kleinstmengen aus zugelassenen Behältnissen derart, dass ein Eindringen in den Boden vermieden wird“ | Bei Ergänzung der VO i.d.S. keine Bedenken |
Zu 41: Bau jagdl. Einrichtungen
Informelle Stellungnahme Landkreis | Beurteilung durch Betrieb Stadtwald |
Hochsitze nicht gemeint, ggfs. Antrag erforderlich | Bagatellerklärung in der VO zwingend erforderlich; Anträge nicht akzeptabel, da erheblicher Aufwand |
Zu 43: Wegeneu-/ ausbau
Informelle Stellungnahme Landkreis | Beurteilung durch Betrieb Stadtwald |
Antrag erforderlich | unproblematisch, da aufgrund Lage in LSG ohnehin erforderlich |
Zu 55: Belassen von Aufbruch
Informelle Stellungnahme Landkreis | Beurteilung durch Betrieb Stadtwald |
Oberirdisches Belassen von Aufbruch nicht gemeint, ggfs. Antrag erforderlich | Textliche Änderung i.S. einer „Bagatellerklärung“ in der VO zwingend erforderlich |
Insgesamt scheint sich aus der Sicht der VHM eine Lösung abzuzeichnen. Die Stellungnahme des Betriebes Stadtwald sollte in der vorliegenden Form abgegeben werden, um die dargestellten Klarstellungen/ Änderungen auch formal einzufordern.
In der nachfolgenden Diskussion wird von Herrn Salisbury angeregt, die Formulierung zum ggfs. notwendigen finanziellen Ausgleich aus der Beschlussvorlage zu streichen, da sie zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht zur Diskussion stehen. Herr Meyer erläutert, dass diese Formulierung die finanziellen Konsequenzen darstellt und daher aus seiner Sicht notwendiger Teil des Beschlusses ist. Die Mehrheit des Ausschusses folgt dieser Auffassung.
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig ohne Enthaltungen, den vorliegenden Beschlussvorschlag anzunehmen.