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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Verabschiedung von ehemaligen Ortsratsmitgliedern |
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Ö 4 |
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Pflichtenbelehrung gemäß § 43 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und Verpflichtung der Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG |
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MitV/0043/11 |
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07.11.2011 - Ortsrat der Ortschaft Oberode |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Unter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Held die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG über die ihnen nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Abschließend verpflichtet er die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG i. V. m. § 91 Abs. 4 NKomVG per Handschlag förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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09.11.2011 - Ortsrat der Ortschaft Laubach |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Unter dem Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Mundt die gewählten Ortsratsmitglieder gemäß § 43 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), über die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten betreffend der Amtsverschwiegenheit, des Mitwirkungs- und Vertretungsverbotes. Im Anschluss verpflichtet er alle Ortsmitglieder gemäß § 60 NKomVG förmlich – durch Handschlag – ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Seine eigene Belehrung und Verpflichtung erfolgt im weiteren Verlauf der Sitzung durch den neugewählten Ortsbürgermeister, Heiko Bete, in gleicher Form.
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10.11.2011 - Ortsrat der Ortschaft Gimte |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Ortsbürgermeister Katzwinkel stellt die neuen Ortsratsmitglieder Emanuel Schminke, Anja Schmidt und Torsten Böttcher vor. Unter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Katzwinkel die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG über die ihnen nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Abschließend verpflichtet er die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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14.11.2011 - Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Unter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt der ehemalige stv. Ortsbürgermeister Lehne die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG über die ihnen nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Abschließend verpflichtet er die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG i. V. m. § 91 Abs. 4 NKomVG per Handschlag förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Herr Lehne bedankt sich bei allen Ortsratskollegen für die Zusammenarbeit der letzten Jahre und wünscht dem neuen Ortsrat alles Gute. Gemeinsam solle man das Beste für den Ort als Ziel vor Augen haben und die eigenen Interessen in den Hintergrund stellen.
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15.11.2011 - Ortsrat der Ortschaft Hedemünden |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Unter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Bethke die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG über die ihnen nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Abschließend verpflichtet er die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG per Handschlag förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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16.11.2011 - Ortsrat der Ortschaft Wiershausen |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Ortsbürgermeisterin Kaiser weist die Ortsratsmitglieder auf die übersandte Verwaltungsvorlage hin, zu der Bürgermeister Burhenne ergänzend auf die besondere Bedeutung der darin enthaltenen Bestimmungen bzgl. der Amtsverschwiegenheit, des Mitwirkungsverbotes und des Vertretungsverbotes hinweist. Ortsbürgermeisterin Kaiser übernimmt sodann die Belehrung über diese Pflichten gemäß § 43 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und verpflichtet die Ortsratsmitglieder anschließend gemäß § 60 NKomVG, indem sie diese auffordert, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Diese Aufforderung unterstreicht sie jeweils mit einem persönlichen Handschlag.
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17.11.2011 - Ortsrat der Ortschaft Hemeln |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Unter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Urhahn die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG über die ihnen nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Abschließend verpflichtet er die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG i. V. m. § 91 Abs. 4 NKomVG per Handschlag förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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28.11.2011 - Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Ortsbürgermeister Sittig bedankt sich bei allen Ortsratsmitgliedern für die Zusammenarbeit der letzten Jahre. Besonderen Dank spricht er seiner Stellvertreterin Frau Nielsen aus, die ihn stets unterstützt und ihm immer den Rücken frei gehalten habe. Unter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt er sodann die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG über die ihnen nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Abschließend verpflichtet er die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG i. V. m. § 91 Abs. 4 NKomVG per Handschlag förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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29.11.2011 - Ortsrat der Ortschaft Bonaforth |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Unter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Schäfer die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG über die ihnen nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Abschließend verpflichtet er die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG i. V. m. § 91 Abs. 4 NKomVG per Handschlag förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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30.11.2011 - Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Unter Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Wedekind die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG über die ihnen nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Abschließend verpflichtet er die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG i. V. m. § 91 Abs. 4 NKomVG per Handschlag förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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Ö 5 |
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Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters sowie Regelung der Vertretung
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MitV/0047/11 |
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Ö 6 |
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Berichte des Ortsbürgermeisters und des Bürgermeisters |
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Ö 7 |
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Städtische Grundstücke im Gewerbegebiet Hedemünden-Nord²
hier: Verkauf an die Firma Wessels + Müller AG, Osnabrück |
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Ö 8 |
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Städtische Grundstücke im Gewerbegebiet Hedemünden-Nord²
hier: Verkauf an die Firma Lehnkering GmbH, Duisburg |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan Nr. 061 "Gewerbegebiet Hedemünden²" im Ot. Hedemünden
- Anhörung des Ortsrates
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BesV/0055/11 |
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Ö 11 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 10 |
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Ernennung des Olaf Stede zum Stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hedemünden |
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BesV/0054/11 |
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Ö 12 |
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Anfragen und Mitteilungen |
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