Auszug - Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen Tiefbrunnen Blümer Berg 2, Tiefbrunnen Klus 1a und 2 sowie Tiefbrunnen Mielenhausen 2  

 
 
6. Sitzung des Ortsrates Volkmarshausen
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 04.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:03 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Hotel Haus Katzwinkel, Volkmarshausen, Hann. Münden
Ort:
MitV/0621/10 Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen Tiefbrunnen Blümer Berg 2, Tiefbrunnen Klus 1a und 2 sowie Tiefbrunnen Mielenhausen 2
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Spiegler, Britta
 
Beschluss

Ortsbürgermeister Sittig verweist zunächst auf den Inhalt der allen Ortsratsmitgliedern zugesandten Verwaltungsvorlage. Dann erläutert Städtischer Baudirektor Meyer, dass es sich hierbei um ein von den VHM angestrengtes Verfahren handele, dass nunmehr vom Landkreis Göttingen durchgeführt werde. Das Gemarkungsgebiet von Volkmarshausen sei hinsichtlich der hier festgelegten Wasserschutzgebietszonen nicht direkt betroffen. Da das Thema Trinkwasser und die Ausweisung eines Schutzgebietes jedoch immer wieder im Ortsrat diskutiert worden seien, habe man sich für eine entsprechende Mitteilung entschlossen.

Herr Pfütz begrüßt alle Zuhörer und Zuhörerinnen und geht zunächst auf die Entstehung bzw. Entwicklung der Trinkwasserversorgung hier in Hann. Münden ein. Nachdem aufgrund des Verlaufs der seinerzeit neuen ICE-Trasse die bis dahin bestehende Trinkwassergewinnung beeinträchtigt war, mussten die VHM neue Trinkwassergewinnungsanlagen einrichten; einige von dieser Verordnung geschützten Brunnenanlagen seien aufgrund dessen errichtet worden.
Die Schutzzonen wie sie nunmehr festgelegt werden sollen betreffen die Gemarkung Volkmarshausen nicht; sie kommen der Gemarkungsgrenze im Bereich der Tennisplätze und im Bereich der Filz- und Folienfabrik im Schedetal jedoch sehr nah. Aus diesem Grunde und auch wegen der weiteren Nutzung des Tiefenbrunnens Blümer Berg I als Notwasserversorgung und der nicht nur von den Volkmarshäuser Einwohnern diesbezüglich gesehenen Gefahren he zum Industriegebiet und damit auch zur ehemaligen llhalde“ wolle man auch hier vor Ort informieren.

Ortsbürgermeister Sittig schildert kurz die Untergliederung des Wasserschutzgebietes in die Zonen I, II und III und die damit im Zusammenhang stehenden Ge- und Verbote. Dann geht er auf die in der letzten Sitzung bereits getroffene Äerung, dass die Wasserförderung im Brunnen Blümer Berg I zurückgefahren / eingestellt werde, ein. Ein Großteil der Trinkwasserversorgung der Volkmarshäuser Einwohnerinnen und Einwohner erfolge dahernftig wohl aus der Brunnenanlage Blümer Berg II.

Ortsratsmitglied Wehner beklagt, dass seitens der Volkmarshäuser Bürger und Bürgerinnen und insbesondere auch seitens des Ortsrates der Wunsch besteht, dass die Volkmarshäuser Quellen durch die Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes geschützt werden würden, so dass in der Zukunft ggf. wieder auf sie zurückgegriffen werden könne. Seines Erachtens hätten die Quellen in das nunmehr ausgewiesene Wasserschutzgebiet aufgenommen werden sollen, da weiterhin der Wunsch bestehe das Wasser der Quellen künftig wieder nutzen zu können.

Herr Dr. Steinmetz schildert daraufhin, dass es sich bei der Ausweisung dieses Wasserschutzgebietes um ein schon sehr lange andauerndes Verfahren handele. Die Ausweisung des jetzt in Rede stehenden Wasserschutzgebietes sei als eigenes Verfahren abgetrennt und gesondert weiter bearbeitet worden. Er habe alte Unterlagen gesichtet, nach denen hier ein eigenes Verfahren hätte betrieben werden sollen. Nichts desto trotz lägen die Quellen wenn sie jetzt auch nicht explizit durch das Wasserschutzgebiet geschützt werden würden innerhalb eines ausgewiesenen Wassereinzugsgebietes.

Auf nochmalige Nachfrage von Ortsratsmitglied Wehner, ob es zu der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für die Quellen Volkmarshausen kommen werde, gibt zunächst Ortsbürgermeister Sittig den Hinweis, dass Herr Dr. Steinmetz bereits während der letzten Sitzung darauf hingewiesen habe, dass der Landkreis Göttingen die Nutzung der Volkmarshäuser Quellen zur weiteren regulären Trinkwassergewinnung verwehrt habe. Demzufolge sei die nunmehrige  Ausweisung eines eigenen Wasserschutzgebietes nicht sehr wahrscheinlich, was Herr Dr. Steinmetz nachdrücklich mit den Worten, dass die Quellen so wie sich die Situation derzeit darstelle nicht mehr genutzt werden können, bestätigt.

Auf die sich anschließende Frage von Ortsbürgermeister Sittig, ob die VHM ihrer getroffenen Zusage, die dortigen Anlagen / Wasserbehälter weiter betriebsbereit vorzuhalten, auch künftig nachkommen werde, äert Herr Pfütz, dass dies zunächst einmal weiterhin so beabsichtigt sei, man diese Zusagen aber nicht auf alle Ewigkeit hin unangetastet gewährleisten könne.

Ortsbürgermeister Sittig schildert, dass seitens der Mitglieder des Ortsrates die Überlegung bestanden habe, im Bereich der Quellen unterhalb der Wasserbehälter ein Biotop anzulegen. Diese Idee sei jedoch wieder verworfen worden, da der Aufwand r eine solche Anlage aufgrund der Tallage sehr groß und mit erheblichen baulichen Maßnahmen verbunden gewesen wäre; womöglich wäre ein solches Vorhaben auch nicht genehmigt worden.

Die Frage von Ortsbürgermeister Sittig, ob sich aufgrund des Heranreichens der Wasserschutzzone an die Gemarkungsgrenze für Volkmarshausen Nachteile ergeben, verneint Städtischer Baudirektor Meyer mit dem Zusatz, dass ihm keine erkennbaren Nachteile bekannt seien. Er gibt daneben den Hinweis, dass im Rahmen des weiter andauernden Verfahrens Hinweise und Anregungen auch weiterhin eingebracht werden können; dieses gelte auch für die Öffentlichkeit.

 

Abschließend weist Ortsbürgermeister Sittig Herrn Pfütz darauf hin, dass die letzten im Internet veröffentlichten Daten über die Qualität des Trinkwassers noch vom 13.08.2008 seien und in der Vergangenheit eine regelmäßige Aktualisierung dieser Daten stattgefunden habe, worum er hiermit auch bitte.

Herr Pfütz zeigt sich dankbar für diesen Hinweis und bedauert zugleich, dass die der Öffentlichkeit bereitgestellten Daten derart veraltet seien.