Ortsbürgermeister Bethke weist auf die Verwaltungsvorlage hin und gibt einige Erläuterungen hierzu. Auf seine Nachfragen gibt es keine Wortmeldungen, so dass er über den Beschlussvorschlag abstimmen lässt. Darauf beschließt der Ortsrat Hedemünden einstimmig, dem Rat zu empfehlen, die Straße „Kirchweg“ im Ortsteil Hedemünden, bestehend aus dem Grundstück Gemarkung Hedemünden, Flur 9, Flurstück 50/5 gemäß § 6 NStrG zur Gemeindestraße ohne Nutzungsbeschränkung zu widmen. Dabei nimmt er zur Kenntnis, dass der Abschnitt von der Straße „Zum Mannstal“ bis zum Grundstück „Kirchweg 6“ bereits gewidmet ist. Es handelt sich hier um eine Widmungserweiterung des „Kirchweg“ vom bereits gewidmeten Abschnitt bis zur Straße „Am Rischenbach“. |
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