Auszug - Straßenwidmung gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) der Straße "Kirchweg" im Ortsteil Hedemünden  

 
 
9. Sitzung des Ortsrates Hedemünden
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum des früheren Rathauses, Hedemünden, Hann. Münden
Ort:
BesV/0598/10 Straßenwidmung gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) der Straße "Kirchweg" im Ortsteil Hedemünden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Liegenschaften, Hochbau und Sanierung Bearbeiter/-in: Aßhauer, Katja
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Ortsbürgermeister Bethke weist auf die Verwaltungsvorlage hin und gibt einige Erläuterungen hierzu. Auf seine Nachfragen gibt es keine Wortmeldungen, so dass er über den Beschlussvorschlag abstimmen lässt.

Darauf beschließt der Ortsrat Hedemünden einstimmig, dem Rat zu empfehlen, die Straße „Kirchweg“ im Ortsteil Hedemünden, bestehend aus dem Grundstück Gemarkung Hedemünden, Flur 9, Flurstück 50/5 gemäß § 6 NStrG zur Gemeindestraße ohne Nutzungsbeschränkung zu widmen.

Dabei nimmt er zur Kenntnis, dass der Abschnitt von der Straße „Zum Mannstal“ bis zum Grundstück „Kirchweg 6“ bereits gewidmet ist. Es handelt sich hier um eine Widmungserweiterung des „Kirchweg“ vom bereits gewidmeten Abschnitt bis zur Straße „Am Rischenbach“.