Ortsbürgermeister Urhahn weist darauf hin, dass alle Ortsratsmitglieder bereits mit der Einladung zur Sitzung eine Mitteilungsvorlage der Verwaltung sowie einen Textauszug mit den maßgeblichen Paragraphen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erhalten hätten. Er stellt fest, dass die Ortsratsmitglieder damit über ihre Pflichten zur Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot belehrt worden seien.
Im Weiteren wird jedes Ortsratsmitglied durch Ortsbürgermeister Urhahn per Handschlag verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
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