Auszug - Pflichtenbelehrung gemäß § 43 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und Verpflichtung der Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG  

 
 
Konstituierende Sitzung des Ortsrates Hemeln für die Wahlperiode 2016-2021
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 03.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Hemeln
Ort: Sandweg 12, 34346 Hann. Münden
MitV/0034/16 Pflichtenbelehrung gemäß § 43 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und Verpflichtung der Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Verfasser:Spiegler, Britta
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Spiegler, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Ortsbürgermeister Urhahn weist darauf hin, dass alle Ortsratsmitglieder bereits mit der Einladung zur Sitzung eine Mitteilungsvorlage der Verwaltung sowie einen Textauszug mit den maßgeblichen Paragraphen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erhalten hätten.

Er stellt fest, dass die Ortsratsmitglieder damit über ihre Pflichten zur Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot belehrt worden seien.

 

Im Weiteren wird jedes Ortsratsmitglied durch Ortsbürgermeister Urhahn per Handschlag verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.