Ratsherr Reichel berichtet, dass der Antrag in der Sitzung des Finanzausschusses am 11.06.2018 ausführlich und intensiv beraten worden sei. Im „Großen und Ganzen“ seien in der Einführung von Doppelhaushalten überwiegend Vorteile gesehen worden und man sich somit für diese ausgesprochen habe. Eine verpflichtende Terminsetzung für die Umstellung durch den Rat gegenüber der Verwaltung sei aufgrund vorgetragener Bedenken dagegen kritisch bewertet worden. Der Finanzausschuss habe daher dem Rat gegenüber einstimmig folgende Empfehlung ausgesprochen: „In Abänderung des Wortlautes des Antrages wird nur noch empfohlen, ab den Haushaltsjahren 2020/2021 Doppelhaushalte für die Stadt Hann. Münden aufzustellen und zu beschließen.
Ratsvorsitzender Dr. Kraft informiert, dass der Verwaltungsausschuss sich dieser Empfehlung angeschlossen habe und ruft sodann, nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr angezeigt werden, zur Abstimmung über den Ratsantrag vom 06.03.2018 in der Fassung des Änderungsantrages vom 24.04.2018 und unter Berücksichtigung der Empfehlung des Finanzausschusses vom 11.06.2018 zur Beschlussfassung auf. Daraufhin beschließt der Rat, dem Antrag in der so aufgerufenen Fassung zuzustimmen und somit zu empfehlen, ab den Haushaltsjahren 2020/2021 Doppelhaushalte für die Stadt Hann. Münden aufzustellen und zu beschließen Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||