Ortsbürgermeister Urhahn zeigt sich in seinen einleitenden Worten erfreut über das bisher sehr zügig durchgeführte Verfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes und erwähnt die über 15 Jahre andauernden Bemühungen des Ortsrates, weitere Bauflächen in Hemeln auszuweisen. Umso erfreulicher sei der Einstieg der Firma Kirchner, sich als Träger der Baulanderschließung zu engagieren. Anschließend stellt Herr Urhahn Frau Braun vom Fachdienst Stadtplanung als zuständige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung und Herrn Henke vom gleichnamigen Planungsbüro vor und bittet Herrn Henke um nähere Erläuterungen der Planung.
Herr Henke stellt den Bebauungsplan durch eine Powerpoint-Präsentation anschaulich dar und trifft detaillierte Aussagen zu dem Zuschnitt und der Größe der vorgesehenen Baugrundstücke, dem vorgesehenen Straßenausbau einschließlich der geplanten Kanalisierung der jetzigen Gräben und der geplanten Errichtung eines kleinen Walls mit vorgegebener Bepflanzungsart am Ende der Grundstücke als vorgeschriebener Übergang zur angrenzenden Feldmark. Als besonders positiv bezeichnet er den Umstand, dass man bereits im Vorfeld artikulierte Wünsche der vermeintlichen Bauinteressenten habe berücksichtigen können. Zur Umsetzung der Bauvorhaben weist Herr Henke darauf hin, dass zunächst der für die Sitzung des Rates am 10.12.2020 vorgesehene Satzungsbeschluss abgewartet werden müsse. Dann gehe man davon aus, dass mit den Erschließungsarbeiten bei entsprechendem Wetter im Frühjahr 2021 begonnen werden könne.
Herr Baake dankt ausdrücklich den Grundstückseigentümern, durch deren Verkaufsbereitschaft die Baulandentwicklung überhaupt erst möglich geworden sei. In gleicher Weise sei der Firma Kirchner für ihr Engagement zu danken, so dass endlich Entwicklungsmöglichkeiten, wenn auch in kleinem Umfang, für die Ortschaft Hemeln gegeben seien.
Zur Frage von Herrn Baake nach der Straßenausbaubeitragspflicht erklärt Herr Mundt, dass die sog. Altanlieger der Straße Sandweg nicht noch einmal werden zahlen müssen.
Zur Frage von Frau Flor-Gerth hinsichtlich des vorgesehenen Walls äußert Herr Mundt, dass keine separate Drainage davor vorgesehen sei und man grundsätzlich keine Sorge vor Oberflächenwasser haben müsse. Schließlich werde der Wall auch nur eine relativ geringe Höhe haben. Zu einer weiteren Detailfrage von Frau Flor-Gerth äußert Herr Henke, dass das angesprochene Bachstück und die Brücke nicht zum Gebiet des Bebauungsplanes gehörten.
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, kommt es zur Abstimmung und der Ortsrat nimmt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 076 „Sandweg“ im Ortsteil Hemeln einschließlich örtlicher Bauvorschriften zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
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