Ratsherr Dr. Bitz gibt einen umfassenden Überblick über die Verbrauchszahlen von Rohstoffen in Deutschland. Er verdeutlicht damit, welch gigantischer Bedarf und Verbrauch an Rohstoffen für die Energiegewinnung in Deutschland notwendig sei.
Umso dringender sei die weitere Gewinnung von Strom aus regenerativen Energiequellen. Ohne solche Maßnahmen sei Deutschland auf Stromlieferungen aus dem Ausland sowie den weiteren Betrieb von Atom,- Kohle,- und Gaskraftwerken angewiesen. Dieses Problem werde auch an Hann. Münden nicht vorbeigehen, trotz der Wasserkraftwerke. Deshalb müsse man auch in Hann. Münden ausloten, wo und welche Möglichkeiten man habe, weitere Energiequellen zu verschließen. Um die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu erhöhen, müsse man diese nicht nur bei der Standortwahl, sondern auch an einem späteren Gewinn beteiligen.
Ratsherr Dr. Atzert erklärt, dass ein Antrag, der auf die umweltfreundliche Energiegewinnung abzielt, grundsätzlich nicht falsch sein könne. Gleichwohl sei dieser ein wenig unkonkret gefasst. Man brauche Klarheit für die Politik und die Verwaltung.
Ratsherr Reichel greift das Gesagte auf und beantragt, den vorliegenden Ratsantrag zur Beratung in den Umweltausschuss zu verweisen.
Ratsherr Teichmann ergänzt, dass er den Antrag nur unterstützen könne. Man müsse jedoch alte Gepflogenheiten ablegen und über alle Möglichkeiten der Energie-Gewinnung nachdenken. Bei der Wasserkraft könne man z. B. über die Standorte Bonaforth und Wahnhausen nachdenken, um die Wasserkraft zu nutzen. Ein noch höheres Potential habe die Windkraft. Hier könne man die durch Windwurf freigelegten Flächen nutzen und sogar die potentiell aufzustellenden Windräder verpachten. Dies wäre ein wesentlicher Beitrag im finanziellen und umwelttechnischen Sinne.
Ratsherr Koppetsch merkt an, dass man auf die Windwurfflächen keine Windkraftanlagen stellen dürfe, da auch diese Fläche dennoch als Wald zähle. Dies sei grundsätzlich verboten.
Da auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Dr. Kraft keine weiteren Wortmeldungen angezeigt werden, ruft dieser zur Beschlussfassung darüber auf, den Antrag zur Beratung in den Umweltausschuss zu überweisen. Der Rat beschließt sodann, den Antrag zur Beratung in den Umweltausschuss zu verweisen. Abstimmungsergebnis:
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