Auszug - Antrag der Gruppe Die Grünen / Münden aktiv vom 14.11.2020 Betr.: Regenwasserzisterne bei Neubauten  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 38
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:01 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
Antr/0958/20 Antrag der Gruppe Die Grünen / Münden aktiv vom 14.11.2020
Betr.: Regenwasserzisterne bei Neubauten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Gruppe Die Grünen / Münden aktiv
Federführend:FD Umwelt Beteiligt:Bereich Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Meyer, Katrin  Eigenbetrieb Stadtentwässerung
   Betrieb Stadtwald
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Teichmann erklärt, dass dieser Antrag an einen ähnlichen Antrag im letzten Jahr erinnere. Damals sei der Antrag in den Betriebsausschuss verwiesen worden. Dort bat man ihn seitens der SPD, den Antrag neu zu stellen. Man solle lediglich die Verpflichtung weglassen, das Regenwasser auch zu nutzen, weil es hierzu rechtliche Bedenken gab.

 

Gegenüber dem ursprünglichen Antrag habe er heute noch, ebenfalls auf Anregung der SPD, noch den Zusatz eingefügt, dass die Verwaltung vorab rechtlich prüfen möge, ob eine derartige Zisternensatzung in Niedersachsen möglich ist. Denn es sei auffällig, dass es anscheinend in Niedersachsen noch keine Gemeinde mit einer Zisternensatzung gebe, dagegen in Hessen mehrere.

Diesem komme er hiermit, in leicht abgeänderter Form, nach.

 

Neben Corona ist die größte Herausforderung unserer Zeit die Klimakatastrophe, deren Auswirkungen wir ja in den letzten Jahren schon erleben mussten. Als Ratsse man sich daher fragen, was bisher unternommen wurde, um uns dieser Herausforderung zu stellen. Wenn man an die Starkregenfälle und Dürren denke, müsse man jetzt Vorsorge betreiben. Und dafür diene eine Zisterne als Puffer. Zum einen als Auffangbehälter bei Starkregen, zum anderen als Speicher in Dürreperioden. Der Vorteil des Modells mit den dezentralen Wasserspeichern sei es, dass sie über die ganze Stadt verteilt entstehen. So würden die Kanäle wirksam entlastet. Die Verwaltung wird daher gebeten, die Zisternen über eine Satzung im Ortsrecht zu verankern. Eine langjährig erprobte Zisternensatzung sei dem Antrag beigefügt. Da Zisternen eine Maßnahme der Klimaanpassung sind und das Klima zur Umwelt gehört, schlage man vor, den Antrag zur Beratung in den Umweltausschuss zu verweisen.

 

Ratsvorsitzender Dr. Kraft ergänzt, dass der genannte Zusatz zur Prüfung der Rechtssicherheit noch eingearbeitet werden soll und wie folgt lauten könne:

Im lokalen Baurecht wird, soweit dies rechtlich unbedenklich ist, über eine Satzung verankert, dass Anträge für den Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Geschäfts- und Industriebauten zukünftig…“ 

 

Ratsherr Christokat ergänzt, dass der aufmerksame Beobachter feststellen müsse, dass es einen solchen Antrag bereits gegeben habe. In der Beratung des alten Antrages im Stadtentwicklungsausschuss und dem Betriebsausschuss habe man diesen schlussendlich zurückgezogen, da dieser keine Mehrheit fand und sogar rechtswidrig gewesen sei.

 

Nun wolle man eine eigene Zisternensatzung für Hann. Münden haben, was bedeute, dass allein der Einbau einer Zisterne mehrere Tausend Euro kosten würde und diese Anlage regelmäßig kontrolliert und ggf. instandgesetzt werden müsse. Bei Nichtbefolgung von Kontrolle oder Instandsetzung müsse man sogar ein Bußgeld zahlen. Dies alles sei in der Satzung festgeschrieben, an der man sich orientieren solle.

 

Der Antrag habe sich auch mit der Änderung nicht zum Besseren entwickelt. Man sei der Ansicht, dass Politik von verantwortungsvoller Sachlichkeit und einem Blick für die Bürgerinnen und Bürger geprägt sein sollte. Man setze nicht auf Einschränkungen und immer tiefergreifende Regularien. Man setze auf Innovation, auf Anreize und damit auf die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger. Man werde den Antrag seitens der CDU ablehnen.

 

rgermeister Wegener fügt hinzu, dass der alte Antrag bereits einen langen Beratungsweg gehabt habe. Eine Zisternensatzung sei für die Bürgerinnen und Bürger sehr kostenintensiv. Die Stadtentwässerung fordere bereits bei vielen Neubauten den Einbau einer Zisterne.

Ärger sei jedoch vorprogrammiert. Und im Zweifel müsse die Stadt sogar die Verfahrenskosten tragen. Außerdem sei es sehr fraglich, ob in Niedersachsen grundsätzlich eine solche Satzung zulässig sei. Man kenne in Niedersachsen keine Gemeinde die eine entsprechende Satzung habe. In Hessen gebe es Satzungen dieser Art; dafür seien in Hessen aber auch Förderprogramme aufgelegt.     

 

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr angezeigt werden, ruft Ratsvorsitzender Dr. Kraft zur Abstimmung über den abgeänderten Beschlusswortlaut auf.

 

 

Der Rat beschließt, den vorliegenden Antrag im Beschlusswortlaut wie folgt abzuändern:

 

Im lokalen Baurecht wird, soweit dies rechtlicht unbedenklich ist, über eine Satzung verankert, dass Anträge für den Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Geschäfts- und Industriebauten zukünftig…“ 

Abstimmungsergebnis:

13

Ja

9

Nein

1

Enthaltung