Auszug - Anfragen gemäß § 16 der Geschäftsordnung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 39
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:01 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
 
Wortprotokoll

Ratsherr Teichmann fragt, ob die Stadt Hann. Münden wegen der Corona-Situation ein Böllerverbot plane, was über das Verbot in der Innenstadt hinausgehe.

 

rgermeister Wegener erklärt, dass es nach dem heutigen Stand der Dinge, wohl kein landesweites Verbot zum Verkauf geben werde. Dies könne sich jedoch jederzeit ändern. Man habe das bekannte Böllerverbot in der Innenstadt. Die Problematik, die man wohl bekommen werde ist, dass die Abbrennplätze am Tanzwerder und am Rattwerder in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Göttingen gesperrt werden und die Leute daher keine zentrale Anlaufstelle mehr hätten. Dies tue man, um zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Menschenansammlungen zu vermeiden.

 

Da auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Dr. Kraft keine weiteren Anfragen angezeigt werden, schließt dieser den öffentlichen Teil der Sitzung.